Beweise für die negativen Kindheitserfahrungen der Angeklagten können die Nachsicht der Geschworenen in Kapitalprozessen hervorrufen

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Unerwünschte Kindheitserlebnisse (ACEs) sind potenziell traumatische Ereignisse, die von der Geburt bis zum Alter von 17 Jahren auftreten. Eine neue Studie untersuchte die Auswirkungen von ACEs auf die Urteilsentscheidungen der Geschworenen in hypothetischen Fällen der Todesstrafe. Die Studie ergab, dass die Zeugenaussagen der Verteidigung die Nachsicht der Geschworenen hervorriefen, hauptsächlich durch ihre Antworten auf ACE-Beweise.

Die Studie von Forschern der Minnesota State University (MSU), der Mankato und der St. Edwards University erscheint in Gerechtigkeit vierteljährlicheine Veröffentlichung der Academy of Criminal Justice Sciences.

„Die Rolle negativer Kindheitserfahrungen in Todesstrafenprozessen verdient besondere Aufmerksamkeit“, sagt Tyler J. Vaughan, außerordentlicher Professor für Strafjustiz an der MSU, Mankato, der die Studie leitete. „Obwohl eine beträchtliche Anzahl von Forschungsarbeiten die Auswirkungen mildernder Beweise und die Rolle von Schuldgefühlen sowie Wut bei Urteilsentscheidungen untersucht hat, sind ACE-Beweise einzigartig, da sie bei Geschworenen unterschiedliche emotionale Reaktionen hervorrufen können.“

Kriminologen konzentrieren sich zunehmend auf ACEs als Risikofaktoren für kriminelles und gewalttätiges Verhalten. Traumatische Kindheitserlebnisse – Kindesmisshandlung; emotionaler, körperlicher und sexueller Missbrauch; emotionale und körperliche Vernachlässigung; Exposition gegenüber Gewalt, psychischen Erkrankungen und Drogenmissbrauch; und Verlassen, Inhaftierung oder Trennung der Eltern – haben sich als schwerwiegende Folgen für zukünftiges kriminelles Verhalten herausgestellt. Obwohl die Forschung über Angeklagte in Todesstrafenprozessen und Todestraktinsassen begrenzt ist, sind Kindesmissbrauch und Vernachlässigung in dieser Gruppe weit verbreitet.

In dieser Studie rekrutierten die Forscher fast 1.500 Teilnehmer, um an Scheinaufgaben für Geschworene teilzunehmen, bei denen die Exposition der Angeklagten gegenüber ACEs als milderndes Beweismittel manipuliert wurde. Die Teilnehmer waren den Geschworenen des Capital Jury Project (einem Konsortium universitärer Studien zur Entscheidungsfindung von Geschworenen in Fällen der Todesstrafe in den USA) demografisch ähnlich: hauptsächlich nicht-hispanisch und weiblich und mit einem Durchschnittsalter von 37 Jahren.

Die Teilnehmer erhielten mehrere Informationen: 1) Vignetten von Todesstrafenprozessen mit einem von vier hypothetischen Verbrechen (Mord an der Polizei, Mord an Kindern, Mord an mehreren Opfern, Mord im Zuge eines Raubüberfalls); 2) Einzelheiten zur Vorstrafengeschichte der Angeklagten und ACEs (eine Kontrollgruppe erhielt keine ACE-Informationen); 3) Aussagen von Sachverständigen über die Beziehung zwischen den Widrigkeiten der Kindheit und der verminderten Fähigkeit zur Vernunft; 4) Fotos der Angeklagten, von denen einige schwarz und einige weiß waren.

Teilnehmer, die Informationen über die ACEs der Angeklagten erhielten, stimmten mit 35 % bis 50 % geringerer Wahrscheinlichkeit für die Todesstrafe als Teilnehmer, denen diese Informationen nicht gegeben wurden, mit noch stärkerer Verringerung der Wahrscheinlichkeit einer Todesstrafe, wenn der hypothetische Angeklagte mehr ausgesetzt war Kindheit Widrigkeiten. Urteilsentscheidungen wurden durch Einschätzungen der Schuldhaftigkeit, der zukünftigen Gefährlichkeit und der Sympathie beeinflusst, so die Studie.

„Praktisch gesehen deuten unsere Ergebnisse darauf hin, dass die Untersuchung von ACEs und die Präsentation dieser Beweise entscheidend sind, um in Todesstrafenfällen Nachsicht zu erzielen“, bemerkt Lisa Bell Holleran, Assistenzprofessorin für Strafjustiz an der St. Edwards University, die die Studie mitverfasst hat. „Sie haben auch Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe in Fällen, in denen die Verteidigung ACEs als mildernden Beweis vorlegt.“

Insbesondere um das Mandat des Obersten Gerichtshofs zu erfüllen, die Anwendung der Todesstrafe auf die schuldigsten Angeklagten zu beschränken, brauchen die Geschworenen laut den Autoren mehr Anleitung, wie sie mildernde Beweise innerhalb der Grenzen einer aussagekräftigen Schuldermittlung verwenden können. „Obwohl wir einige Hinweise darauf gefunden haben, dass Scheingeschworene bei der Entscheidung über das angemessene Urteil die Schuld als schuldhaft ansehen, fanden wir Sympathie viel wichtiger“, sagt Holleran.

Da die Studie auf einer Simulation basiert, sind die Gültigkeit und Verallgemeinerbarkeit ihrer Ergebnisse begrenzt, stellen die Autoren fest. Außerdem unterschieden sich die Teilnehmer der Studie in mehrfacher Hinsicht von den Geschworenen in tatsächlichen Todesstrafenprozessen, unter anderem dadurch, dass sie weniger Beweise und Zeugenaussagen erhielten und ihre Urteilsentscheidungen alleine trafen.

Mehr Informationen:
Nachteilige Kindheitserfahrungen bei der Todesstrafe: Ein zentraler Ansatz zum Verständnis der Nachsicht von Todesurteilen, Gerechtigkeit vierteljährlich (2022). DOI: 10.1080/07418825.2022.2038242

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