Zwanzig Jahre Haft für Angehörige der Schwiegereltern des Opfers des „Schwimmbadmordes“ | Innere

Zwanzig Jahre Haft fuer Angehoerige der Schwiegereltern des Opfers des

Der Ex-Partner und zwei Schwiegereltern des 2012 ermordeten Jan Elzinga wurden zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben des Gerichts in Groningen gaben sie den Auftrag für den sogenannten „Schwimmbadmord“.

Der Richter beruft sich unter anderem auf Aussagen des Kronzeugen Willem P. Auch wenn dieser einräumt, nicht immer die Wahrheit gesagt zu haben. Laut P. wollte Elzingas Familie ihn loswerden, weil er seine Freundin missbraucht und ihn betrogen habe.

Sowohl Elzingas damalige Lebensgefährtin Monique H. (43) aus Hollandscheveld als auch ihr Bruder Marcel H. (40) aus Nieuw-Roden und Mutter Jacoba van der L. (61) aus Roden müssen für zwanzig Jahre ins Gefängnis.

Der Richter hat den 57-jährigen Johan L. aus Kampen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er fungierte als Vermittler und vermittelte die Tatwaffe.

Am frühen Morgen des 10. Juli 2012 wurde die 40-jährige Elzinga in einem Schwimmbad in Marum von Pascal E. erschossen. Der Schütze hatte Anweisungen von Willem P. erhalten. 2014 wurden die beiden Männer zu Haftstrafen von 15 und 20 Jahren verurteilt Jahren bzw.

P. schloss daraufhin im Gefängnis einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ab und wurde Kronzeugin. Er erzählte im Austausch für eine reduzierte Strafe, dass die Schwiegereltern den Mord geplant hätten.

Schutter E. wies bereits 2012 auf eine verschworene Schwiegerfamilie hin, doch die Staatsanwaltschaft sah damals zu wenig Beweise. Obwohl laut Gericht an den Aussagen von P. und E. viel zu kritisieren ist, gelten sie als konsequent und zuverlässig.

Beweise sieht der Richter unter anderem auch in abgehörten Telefongesprächen und Textnachrichten zwischen den Familienmitgliedern. P. leitete auch telefonische Nachrichten von ihm an Marcel H. an die Polizei weiter. Sie wurden nicht als Beweismittel herangezogen, weil P. zugab, sie zusammengefügt zu haben.

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