Yvonne Coldeweijer muss eine Veröffentlichung berichtigen, in der sie Samantha Steenwijk vorwirft, heimlich illegale und gefährliche Schlankheitspillen zu verwenden. Auch der Besitzer des Saftkanals muss dem Sänger 5000 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied der Richter am Freitag.
nn-allgemeines