X vs. Musiklabels: Für die Plattform von Elon Musk gibt es einige zu gewinnen und einige zu verlieren

X vs Musiklabels Fuer die Plattform von Elon Musk gibt
Die National Music Publishers‘ Association (NMPA) reichte eine Klage gegen die Mikroblogging-Seite von Elon Musk ein X (vorher Twitter) im Namen von Universal Music Group, Concord Musikgruppe, Sony Music Publishing, Warner Chappell Musikund andere große Verlage im Jahr 2023. In der Klage wurde behauptet, dass die Social-Media-Plattform „massiv wächst“. Copyright-Verletzung das schadet Musikschaffenden“, indem es nicht gegen Beiträge vorgeht, die urheberrechtlich geschützte Musik enthalten.
Einem Bericht von The Verge zufolge hat ein US-Gericht den Musiklabels erlaubt, Teile ihrer Klage gegen Der Richter sagte, es sei immer noch nicht klar, „inwieweit X Corp für die rechtsverletzenden Handlungen von Nutzern auf seiner Plattform haftbar sein könnte.“
Seit Elon MuskSeit der Übernahme von Twitter im Jahr 2022 hat die Plattform mehrere Veränderungen erfahren. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Urheberrechtsprobleme bei

Teile der Klage wurden genehmigt

In dem Bericht wird behauptet, dass das Gericht einige der Ansprüche in der NMPA-Klage bestehen lässt. Dazu gehören Vorwürfe, dass X „den Nutzern durch sein Premium-Abonnement erlaubt hat, für eine nachsichtigere Behandlung im Rahmen seiner Richtlinien zur Verhinderung von Verstößen zu zahlen“. Das Abonnement ermöglicht es Benutzern auch, längere Videos hochzuladen.

Das Gericht wies auch den Antrag von
Der Richter stimmte jedoch zu, die Vorwürfe der NMPA zurückzuweisen, wonach X an direkten Urheberrechtsverletzungen beteiligt gewesen sei und dass die Plattform „stellvertretend haftbar“ für direkte Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer sei.
In seinem Urteil schrieb Trauger: „Wie der Oberste Gerichtshof anerkannt hat, sind die Grenzen zwischen direkter Verletzung, mittelbarer Verletzung und Erfüllungsgehilfenhaftung nicht klar gezogen.“ Die letzten Fragen, die sich in diesem Fall stellen, sind, ob und in welchem ​​Umfang X Corp. für rechtsverletzende Handlungen von Nutzern auf seiner Plattform haftbar sein kann.“
Der Richter stellte fest, dass im weiteren Verlauf der Klage die Überwachung und Kontrolle der Nutzer durch

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