Worldcoin wurde mit einer weiteren Verbotsanordnung in Europa konfrontiert, in der es um Risiken für Kinder geht

Das umstrittene Krypto-Biometrie-Unternehmen Worldcoin wurde fast vollständig aus Europa vertrieben, nachdem es von einem weiteren vorübergehenden Verbot betroffen war – dieses Mal in Portugal. Die Anordnung der Datenschutzbehörde des Landes folgt unmittelbar auf die gleichartige dreimonatige Anordnung zur Einstellung der Verarbeitung durch die spanische Datenschutzbehörde früher in diesem Monat.

Portugal war eines von nur noch zwei europäischen Ländern, in denen Worldcoin nach dem Verbot Spaniens immer noch seine proprietären Augapfel-Scan-Kugeln betrieb. Damit bleibt Deutschland der einzige Markt in Europa, auf dem derzeit biometrische Daten erfasst werden können, da Datenschutzbehörden dringend Maßnahmen ergreifen, um auf lokale Bedenken zu reagieren.

Die portugiesische Datenschutzbehörde sagte, sie habe am Dienstag das dreimonatige Verbot für die lokalen Operationen von Worldcoin erlassen, nachdem Beschwerden eingegangen seien, bei denen Worldcoin die Augäpfel von Kindern gescannt habe.

Weitere darin angeführte Beschwerden Pressemitteilung Die Ankündigung der Aussetzung, die am Montag erlassen wurde, spiegelt auch die Bedenken der spanischen Datenschutzbehörde wider – einschließlich der unzureichenden Information der Nutzer über die Verarbeitung ihrer sensiblen biometrischen Daten; und die Unfähigkeit der Benutzer, ihre Daten zu löschen oder die Einwilligung zur Verarbeitung durch Worldcoin zu widerrufen.

Der Einsatz der Blockchain-Technologie durch das Unternehmen zur Speicherung von Token, die aus gescannten biometrischen Daten stammen, bedeutet, dass das System darauf ausgelegt ist, personenbezogene Daten dauerhaft zu speichern – ohne dass Personen die Möglichkeit haben, ihre Informationen nachträglich zu löschen.

Im Gegensatz dazu gewährt das EU-Datenschutzrecht den Menschen in der Region eine Reihe von Rechten in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, einschließlich der Möglichkeit, die sie betreffenden Daten berichtigen, ändern oder löschen zu lassen. Es gibt also einen inhärenten rechtlichen Konflikt mit dem Ansatz von Worldcoin – noch bevor man andere problematische Aspekte berücksichtigt, wie den quasi-finanziellen Anreiz, den es bietet, um Menschen zu ermutigen, sich scannen zu lassen; die hochsensiblen biometrischen Daten; und sein übergeordnetes Ziel, eine Identitätsschicht für „Menschlichkeit“ aufzubauen und zu betreiben.

Das umstrittene Projekt wird von Sam Altman von OpenAI unterstützt, der gleichzeitig den Boom generativer KI-Tools vorantreibt, die es für Menschen schwieriger machen, überhaupt zwischen künstlichen (maschinenproduzierten) und menschlichen Aktivitäten im Internet zu unterscheiden. Nächster Halt: Mieteintreibung für jeden Online-Menschen auf der Erde?

Die portugiesische Behörde CNPD sagte, sie habe Maßnahmen ergriffen, nachdem sie letzten Monat „Dutzende“ Beschwerden über Worldcoin erhalten hatte.

Es wird geschätzt, dass sich mehr als 300.000 Menschen in Portugal dazu bereit erklärt haben, ihre Iris von den firmeneigenen Orbs scannen zu lassen, im Tausch gegen etwas Worldcoin, eine Kryptowährung, die ebenfalls von dem Unternehmen entwickelt wurde. Dabei wird darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Standorte, an denen das Augapfel-Scannen angeboten wird, in sechs Jahren fast verdoppelt hat Monate. Es fügte hinzu, dass der große Zustrom von Menschen, die das Angebot der Kryptowährung im Austausch für einen Augenscan annehmen wollten, dazu geführt habe, dass Worldcoin ein Vorreservierungssystem für den Scan auf dem Markt eingeführt habe.

Bezüglich der Risiken für Kinderdaten stellt die CNPD fest, dass die Orb-Betreiber von Worldcoin über keine Altersverifizierung verfügten – was darauf hindeutet, dass sie keine strengen Maßnahmen ergriffen haben, um Kinder am Zugriff auf die Technologie zu hindern.

„Biometrische Daten gelten gemäß DSGVO als besondere Daten [General Data Protection Regulation] und genießt daher einen erhöhten Schutz, wobei die Risiken seiner Behandlung hoch sind“, heißt es darin [in Portuguese, this is a machine translation]. „Andererseits sind Minderjährige besonders gefährdet und unterliegen auch dem besonderen Schutz nach nationalem und europäischem Recht, da sie sich der Risiken und Folgen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ihrer Rechte möglicherweise weniger bewusst sind.“

Die portugiesische Behörde gab Worldcoin 24 Stunden Zeit, um der örtlichen Anordnung zur Einstellung der Verarbeitung nachzukommen.

Angesichts der Tatsache, dass die Website Worldcoin.org Portugal nicht mehr in der immer kleiner werdenden Liste der Länder auflistet, in denen Augapfel-Scans gebucht werden können (wie oben erwähnt, ist Deutschland neben Argentinien, Chile, Japan, Singapur und den USA das einzige verbleibende europäische Land), scheint dies der Fall zu sein die Frist eingehalten.

Ob zufällig oder nicht, Deutschland ist der EU-Markt, auf dem der Worldcoin-Entwickler Tools for Humanity eine regionale Basis hat. Der Mitbegründer Alex Blania ist ebenfalls Deutscher. Die bayerische Datenschutzbehörde, die für die Datenschutzaufsicht des Unternehmens zuständig ist und seit letztem Jahr gegen Worldcoin ermittelt, hat noch keine öffentlichen Maßnahmen ergriffen, obwohl die zuständigen Behörden in Südeuropa dringend Maßnahmen ergreifen, um die Bürger in ihren eigenen Märkten zu schützen.

Worldcoin konnte Anfang des Monats keine einstweilige Verfügung gegen die spanische Anordnung erwirken, obwohl das Unternehmen weiterhin Berufung gegen die Klage der Datenschutzbehörde einlegt. Es ist nicht klar, ob es beabsichtigt, gegen die Anordnung Portugals Berufung einzulegen.

Tools for Humanity wurde kontaktiert, um eine Antwort auf die jüngste Verbotsanordnung in der EU zu erhalten.

Wir haben uns auch an die bayerische Datenschutzbehörde gewandt, um über den aktuellen Stand ihrer Ermittlungen zu informieren. Als führende Datenschutzbehörde von Tools for Humanity ist sie im Rahmen des One-Stop-Shop-Mechanismus (OSS) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Untersuchung von Datenschutzbeschwerden über das Unternehmen verantwortlich.

Diese Struktur bedeutet, dass die bayerische Datenschutzbehörde einen Entscheidungsentwurf zu ihrer Worldcoin-DSGVO-Untersuchung vorlegen wird, den die zuständigen Behörden prüfen können. Andere Behörden haben dann die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wenn sie mit den Feststellungen nicht einverstanden sind. Die Verordnung erfordert eine Mehrheitsunterstützung für Entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen, was es ermöglicht, schwächere Durchsetzungsmaßnahmen außer Kraft zu setzen, wenn Einigkeit darüber besteht, dass strengere Maßnahmen gerechtfertigt sind. Dadurch können wiederum die mit dem OSS-Mechanismus der DSGVO verbundenen Forum-Shopping-Risiken gemindert werden, wenn auch über einen längeren Zeitraum.

Die Befugnisse der DSGVO gemäß Artikel 66, die sowohl Spanien als auch Portugal nutzen, um ihre vorübergehenden, lokalen Verbote für Worldcoin zu erlassen, geben den Behörden auch Instrumente an die Hand, um auf dringende Risiken in Fällen zu reagieren, in denen eine federführende Behörde noch nicht gehandelt hat und/oder sich hinhält .

Obwohl keiner der beiden die bayerische Behörde ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es zu lange gedauert hat. Aber die Tatsache, dass sie dringend eingegriffen haben, spricht Bände.

„Angesichts der aktuellen Umstände, unter denen eine Rechtswidrigkeit bei der Verarbeitung biometrischer Daten von Minderjährigen vorliegt, verbunden mit möglichen Verstößen gegen andere DSGVO-Standards, hat die CNPD erkannt, dass das Risiko für die Grundrechte der Bürger hoch ist, was ein dringendes Eingreifen zur Verhinderung schwerwiegender Folgen rechtfertigt.“ oder irreparabler Schaden entstehen“, stellte die portugiesische Behörde fest und sagte, sie werde die lokalen Aktivitäten von Worldcoin weiterhin untersuchen.

In einer Erklärung fügte die Präsidentin der CNPD, Paula Meira Lourenço, hinzu: „Diese Anordnung, die Erhebung biometrischer Daten durch die Worldcoin Foundation vorübergehend einzuschränken, ist derzeit eine unverzichtbare und gerechtfertigte Maßnahme, um den nützlichen Effekt der Verteidigung des öffentlichen Interesses zu erzielen.“ bei der Wahrung der Grundrechte, insbesondere von Minderjährigen.“

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