WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat Einspruch gegen die Auslieferung aus Großbritannien an die USA eingelegt

WikiLeaks Gruender Julian Assange hat Einspruch gegen die Auslieferung aus Grossbritannien
LONDON: WikiLeaks Gründer Julian Assange wurde am Montag die Erlaubnis erteilt, dagegen Berufung einzulegen Auslieferung in die Vereinigten Staaten, nachdem er in London gestritten hatte Obergericht dass er sich möglicherweise nicht auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann US-Gericht.
Der in Australien geborene Assange, 52, wird in den USA wegen 18 Anklagen gesucht, fast alle nach dem Spionagegesetz, im Zusammenhang mit der Massenveröffentlichung geheimer US-Dokumente durch WikiLeaks – den größten Sicherheitsverstößen dieser Art in der Geschichte des US-Militärs.
Das Oberste Gericht hatte ihm im März eine vorläufige Berufungsgenehmigung mit der Begründung erteilt, er könne als Ausländer diskriminiert werden, forderte die USA jedoch auf, Zusicherungen vorzulegen. Nach der Anhörung am Montag sagten zwei hochrangige Richter, dass Assanges Argument, dass er sich möglicherweise nicht auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem Ersten Verfassungszusatz der USA berufen könne, eine vollständige Berufung verdiente, die wahrscheinlich erst in Monaten stattfinden wird.
Die Nachricht löste Jubelrufe bei den Anhängern aus, die Plakate mit der Aufschrift „Frei, frei, Julian Assange!“ hochhielten. „Als Familie sind wir erleichtert, aber wie lange kann das noch so weitergehen?“ sagte Assanges Frau Stella. „Die USA sollten die Situation erkennen und diesen Fall jetzt einstellen.“
Assange selbst war aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend, wie sein Anwalt sagte. Das US-Justizministerium lehnte eine Stellungnahme zu einer anhängigen Gerichtssache ab. Wäre das Urteil vom Montag zu seinen Ungunsten ausgefallen, hätte er laut Assanges Team innerhalb von 24 Stunden in einem Flugzeug in die USA sitzen und über 13 Jahre lang Rechtsstreitigkeiten in Großbritannien beenden können.
US-Staatsanwälte hatten dem Gericht mitgeteilt, dass Assange „versuchen könne, sich auf den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes zu berufen“, der US-Bürgern gewährt werde, und dass er nicht aufgrund seiner Nationalität diskriminiert werde. Sein Anwaltsteam sagte jedoch, ein US-Gericht sei daran nicht gebunden. „Wir sagen, dass dies eine offensichtlich unzureichende Zusicherung ist“, sagte Anwalt Edward Fitzgerald den Richtern. Der HC kam außerdem zu dem Schluss, dass Assanges Berufung für alle 18 Anklagepunkte gelten sollte und nicht nur für drei, wie Anwälte der USA argumentiert hatten. Fitzgerald akzeptierte jedoch eine gesonderte Zusicherung der USA, dass Assange nicht die Todesstrafe drohe.

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