KABUL: Die Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan hat am Donnerstag einen Bericht veröffentlicht, der die Menschenrechtssituation in Afghanistan in den 10 Monaten seit der Übernahme durch die Taliban skizziert.
Der Bericht, herausgegeben von Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) detailliert UN-Befunde in Bezug auf den Schutz von Zivilisten, außergerichtliche Tötungen, Folter und Misshandlung, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan, Grundfreiheiten und die Situation in Haftanstalten.
„Im Spiegel der UN-Sicherheitsrat Bei der Verlängerung des UNAMA-Mandats bleibt Afghanistan als Staat Vertragspartei einer Reihe von Instrumenten zu Menschenrechten und Grundfreiheiten. Vor diesem Hintergrund fordere ich die De-facto-Behörden auf, ihr Möglichstes zu tun, um die in unserem Bericht dargelegten Bedenken auszuräumen und ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte aller Afghanen nachzukommen“, sagte er Markus Potzelamtierender Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für Afghanistan.
Wichtigste Ergebnisse für den Zeitraum 15. August 2021 – 15. Juni 2022:
Im Berichtszeitraum dokumentierte UNAMA:
Bis zu 2106 zivile Opfer (700 Tote, 1406 Verwundete), die überwiegend durch Angriffe mit improvisierten Sprengkörpern (IED) verursacht wurden, die ISIL-KP und nicht explodierten Kampfmitteln (UXO) zugeschrieben wurden.
160 außergerichtliche Hinrichtungen, 178 willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, 23 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und 56 Fälle von Folter und Misshandlung ehemaliger ANDSF- und Regierungsbeamter durch die De-facto-Behörden.
Insgesamt 59 außergerichtliche Hinrichtungen, 22 willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie 7 Fälle von Folter und Misshandlung durch die De-facto-Behörden von Personen, die der Zugehörigkeit zum selbsternannten „Islamischen Staat im Irak und in der Levante – Provinz Chorasan“ beschuldigt werden.
18 außergerichtliche Hinrichtungen, 54 Fälle von Folter und Misshandlung und 113 Fälle von willkürlicher Festnahme und Inhaftierung sowie 23 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt von Personen, die beschuldigt werden, der selbsternannten „Nationalen Widerstandsfront“ anzugehören.
217 Fälle von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung durch die De-facto-Behörden seit dem 15. August 2021.
118 Fälle exzessiver Gewaltanwendung durch die De-facto-Behörden zwischen dem 15. August 2021 und dem 15. Juni 2022.
Menschenrechtsverletzungen bei 173 Journalisten und Medienschaffenden, von denen 163 den De-facto-Behörden zugeschrieben wurden. Darunter waren 122 Fälle von willkürlicher Festnahme und Inhaftierung, 58 Fälle von Misshandlung, 33 Fälle von Bedrohung und Einschüchterung und 12 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt. Sechs Journalisten wurden während des Berichtszeitraums ebenfalls getötet (fünf durch den selbsternannten Islamischen Staat im Irak und in der Provinz Levante-Khorasan, einer von unbekannten Tätern).
Menschenrechtsverletzungen bei 65 Menschenrechtsverteidigern, von denen 64 den De-facto-Behörden zugeschrieben wurden. Darunter waren 47 willkürliche Festnahmen, 17 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, 10 Fälle von Misshandlung und 17 Fälle von Bedrohung und Einschüchterung.
Da eine Person mehr als einen Verstoß erlitten haben kann, ist laut UNAMA die Zahl der Verstöße höher als die Zahl der betroffenen Personen.
Der Bericht, herausgegeben von Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) detailliert UN-Befunde in Bezug auf den Schutz von Zivilisten, außergerichtliche Tötungen, Folter und Misshandlung, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, die Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan, Grundfreiheiten und die Situation in Haftanstalten.
„Im Spiegel der UN-Sicherheitsrat Bei der Verlängerung des UNAMA-Mandats bleibt Afghanistan als Staat Vertragspartei einer Reihe von Instrumenten zu Menschenrechten und Grundfreiheiten. Vor diesem Hintergrund fordere ich die De-facto-Behörden auf, ihr Möglichstes zu tun, um die in unserem Bericht dargelegten Bedenken auszuräumen und ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte aller Afghanen nachzukommen“, sagte er Markus Potzelamtierender Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für Afghanistan.
Wichtigste Ergebnisse für den Zeitraum 15. August 2021 – 15. Juni 2022:
Im Berichtszeitraum dokumentierte UNAMA:
Bis zu 2106 zivile Opfer (700 Tote, 1406 Verwundete), die überwiegend durch Angriffe mit improvisierten Sprengkörpern (IED) verursacht wurden, die ISIL-KP und nicht explodierten Kampfmitteln (UXO) zugeschrieben wurden.
160 außergerichtliche Hinrichtungen, 178 willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, 23 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und 56 Fälle von Folter und Misshandlung ehemaliger ANDSF- und Regierungsbeamter durch die De-facto-Behörden.
Insgesamt 59 außergerichtliche Hinrichtungen, 22 willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie 7 Fälle von Folter und Misshandlung durch die De-facto-Behörden von Personen, die der Zugehörigkeit zum selbsternannten „Islamischen Staat im Irak und in der Levante – Provinz Chorasan“ beschuldigt werden.
18 außergerichtliche Hinrichtungen, 54 Fälle von Folter und Misshandlung und 113 Fälle von willkürlicher Festnahme und Inhaftierung sowie 23 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt von Personen, die beschuldigt werden, der selbsternannten „Nationalen Widerstandsfront“ anzugehören.
217 Fälle von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung durch die De-facto-Behörden seit dem 15. August 2021.
118 Fälle exzessiver Gewaltanwendung durch die De-facto-Behörden zwischen dem 15. August 2021 und dem 15. Juni 2022.
Menschenrechtsverletzungen bei 173 Journalisten und Medienschaffenden, von denen 163 den De-facto-Behörden zugeschrieben wurden. Darunter waren 122 Fälle von willkürlicher Festnahme und Inhaftierung, 58 Fälle von Misshandlung, 33 Fälle von Bedrohung und Einschüchterung und 12 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt. Sechs Journalisten wurden während des Berichtszeitraums ebenfalls getötet (fünf durch den selbsternannten Islamischen Staat im Irak und in der Provinz Levante-Khorasan, einer von unbekannten Tätern).
Menschenrechtsverletzungen bei 65 Menschenrechtsverteidigern, von denen 64 den De-facto-Behörden zugeschrieben wurden. Darunter waren 47 willkürliche Festnahmen, 17 Fälle von Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, 10 Fälle von Misshandlung und 17 Fälle von Bedrohung und Einschüchterung.
Da eine Person mehr als einen Verstoß erlitten haben kann, ist laut UNAMA die Zahl der Verstöße höher als die Zahl der betroffenen Personen.