Warum gesetzliche Änderungen, die darauf abzielen, leichtfertige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, Unternehmen dazu veranlassen, Produktrückrufe zu vermeiden

Forscher der University of Adelaide und der University of Danang haben veröffentlicht ein neuer Zeitschrift für Marketing Studie, die Gesetze zur universellen Nachfrage und die unbeabsichtigten Folgen einer geringeren Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen Produkte zurückrufen, untersucht.

Die Studie trägt den Titel „Also, Sue Me … If You Can! How Legal Changes Diminishing Managers‘ Risk of Being Held Liable by Shareholders Affect Firms‘ Likelihood to Recall Products“ und wurde von Arvid OI Hoffmann, Chee S. Cheong, Hoàng- verfasst. Long Phan und Ralf Zurbrügg.

Die Klagen, die auf die Entdeckung technischer Probleme mit Boeings 737 Max folgten, zeigen, dass Manager von Aktionären für die Vernachlässigung treuhänderischer Pflichten persönlich haftbar gemacht werden können.

„Solche rechtlichen Schritte, die als Aktionärsableitungsklage bekannt sind, zielen darauf ab, Unternehmensvertreter für angebliche Fehltritte zur Verantwortung zu ziehen und könnten dazu führen, dass die Beklagten oder ihre Versicherer einem Unternehmen finanziellen Schadensersatz zahlen, und interne Governance-Änderungen nach sich ziehen“, heißt es in einem Bericht Das Wall Street Journal. Was passiert jedoch, wenn gesetzliche Änderungen, die darauf abzielen, leichtfertige Klagen zu verhindern, dieses Prozessrisiko verringern? Das neue Zeitschrift für Marketing Der Artikel dokumentiert die unbeabsichtigte Konsequenz, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen Produkte zurückrufen, geringer wird.

Im Mittelpunkt der Studie steht eine Gesetzesänderung namens Universal Demand (UD)-Gesetze, die zwischen 1989 und 2015 von verschiedenen US-Bundesstaaten verabschiedet wurde. UD-Gesetze erschweren es Aktionären, eine abgeleitete Klage einzureichen, um Manager für Verstöße haftbar zu machen treuhänderische Pflichten. Diese Gesetze erfordern insbesondere, dass Aktionäre zunächst verlangen, dass der Vorstand des Unternehmens rechtliche Schritte gegen die Übeltäter einleitet. Da Vorstandsmitglieder häufig selbst Beklagte in der vorgeschlagenen Klage sind, lehnen sie solche Anträge in der Regel ab. Da Richter dazu neigen, den Entscheidungen von Gremien zu folgen, wird der Fall häufig abgewiesen.

Die UD-Gesetze sollen verhindern, dass leichtfertige Derivatstreitigkeiten den normalen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens stören, und Fälle mit Erfolg von denen ohne Erfolg unterscheiden.

Hoffmann erklärt, dass „UD-Gesetze gut gemeint sind und mit einigen positiven Konsequenzen verbunden sind, wie z. B. einer verstärkten Unternehmensinnovation. Allerdings könnte die geringere Gefahr von Aktionärsklagen als Governance-Mechanismus, der die Manager eines Unternehmens diszipliniert, unbeabsichtigte negative Folgen haben. Wir untersuchen diesen Gedanken im Kontext der Managemententscheidungen rund um Produktrückrufe durch die Kombination theoretischer Erkenntnisse aus der Agenturtheorie mit einer geschäftsethischen Perspektive.

Was sollten Manager tun?

Manager börsennotierter Unternehmen sollten im Idealfall danach streben, den langfristigen Wert des Unternehmens zu sichern. In der Praxis sehen sie sich jedoch häufig Anreizen und Zwängen ausgesetzt, die zu einer Überbetonung kurzfristiger Ziele führen. Dementsprechend sind Manager motiviert, Rückrufe zu vermeiden, um unmittelbare Kosten wie Umsatzeinbußen, Rufschädigung und Verbraucherentschädigungen abzuwenden. Dies könnte jedoch langfristig zu einem noch größeren Schaden für den künftigen Aktienkurs der Unternehmen führen. Infolgedessen könnten Aktionäre Manager wegen Vernachlässigung ihrer Treuhandpflichten verklagen.

„UD-Gesetze verringern das Risiko, von Aktionären persönlich haftbar gemacht zu werden, und wir untersuchen, ob sich dadurch die Wahrscheinlichkeit von Firmen ändert, Produkte zurückzurufen“, sagt Cheong.

Bei der Analyse von Daten aus über 30 Jahren finden die Autoren belastbare Belege dafür, dass die durch die Einführung des UD-Gesetzes verursachte Verringerung des Risikos von Aktionärsklagen zu einem erheblichen Rückgang der Wahrscheinlichkeit von Produktrückrufen führt. Phan gibt an, dass „Firmen mit Sitz in Bundesstaaten, die UD-Gesetze eingeführt haben, eine um fast 30 % geringere Wahrscheinlichkeit haben, einen Produktrückruf anzukündigen. Wichtig ist, dass der Effekt auch dann anhält, wenn mögliche Verbesserungen der Produktqualität berücksichtigt werden.“

Die opportunistische Reaktion der Manager auf die Verabschiedung des UD-Gesetzes ist weniger ausgeprägt, wenn organisatorische Mechanismen Handlungskonflikte zwischen Aktionären und Managern entschärfen.

„Insbesondere“, sagt Zurbruegg, „stellen wir fest, dass der negative Zusammenhang zwischen der Annahme von UD-Gesetzen und der Wahrscheinlichkeit eines Produktrückrufs bei stärker kundenorientierten Unternehmen oder solchen, die einer strengeren Überwachung durch institutionelle Anleger unterliegen, weniger ausgeprägt ist.“

Ein Aktionsplan für Gesetzgeber, politische Entscheidungsträger und Unternehmen

Um die potenziell schädlichen Auswirkungen der Einführung von UD-Gesetzen auf das Wohlergehen der Verbraucher und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens abzumildern, schlägt die Studie den folgenden Aktionsplan für Gesetzgeber, politische Entscheidungsträger, Firmeninhaber und Verbraucherschützer vor.

  • Um den Verbraucherschutz kurzfristig zu verbessern, müssen die Gesetzgeber die UD-Gesetze überarbeiten, um Aktionären die Möglichkeit zu geben, sich auf die Sinnlosigkeit der Nachfrage zu berufen, wenn sie eine Klage wegen Verbrauchersicherheit einreichen. Die Sinnlosigkeit der Nachfrage ermöglicht es Aktionären, die Forderungsanforderung zu umgehen, wenn sie konkret geltend machen können, dass die Nachfrage zwecklos sein wird, weil sich die Geschäftsführer eines Unternehmens in einem Interessenkonflikt befinden.
  • Die politischen Entscheidungsträger müssen bei der Prüfung und Umsetzung gesetzlicher Änderungen eine ganzheitlichere Sichtweise einnehmen. Das heißt, Gesetzgeber, die mit der Überarbeitung des Gesellschaftsrechts beauftragt sind, sollten sich mit den für den Verbraucherschutz zuständigen Regulierungsbehörden abstimmen. Dabei sollten diese Interessengruppen Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomie nutzen, um unbeabsichtigte Folgen gut gemeinter Gesetze zu antizipieren.
  • Aktionäre und Verbraucherschützer müssen Unternehmen zu mehr Kundenorientierung anregen. Dies liegt daran, dass eine ausgeprägtere Kundenorientierung den Opportunismus des Managements bei Produktrückrufentscheidungen verringert. Unternehmen können dies erreichen, indem sie (mehr) Marketing-Führungskräfte in den Vorstand berufen, beispielsweise Chief Marketing Officers.
  • Schließlich kann es von Vorteil sein, eine Strategie hinsichtlich der Eigentümerstruktur des Unternehmens zu entwickeln. Insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, mehr institutionelle Anleger für eine sinnvolle Beteiligung am Unternehmen zu gewinnen, dürften sich auszahlen, da sie den Opportunismus des Managements bei Produktrückrufentscheidungen verringern.
  • Mehr Informationen:
    Arvid OI Hoffmann et al. Also, Sue Me…If You Can! Wie sich gesetzliche Änderungen, die das Risiko von Managern, von Aktionären haftbar gemacht zu werden, verringern, auf die Wahrscheinlichkeit von Unternehmen auswirken, Produkte zurückzurufen, Zeitschrift für Marketing (2024). DOI: 10.1177/00222429241231236

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