Wann können Sie Mitarbeiter auf Alkohol- oder Drogenkonsum testen? † JETZT

Wann koennen Sie Mitarbeiter auf Alkohol oder Drogenkonsum testen †

Innerhalb bestimmter Berufsgruppen ist es legal, Mitarbeiter auf Alkohol- und Drogenkonsum zu testen. Damit können Piloten, Fahrer und Polizisten getestet werden. Dies könnte bald in weiteren Berufen erlaubt sein. Arbeitsrechtler Danielle Pinedo, Partner bei der Anwaltskanzlei Baker McKenzie, erklärt, wie es funktioniert.

Warum dürfen bald mehr Berufe auf Alkohol und Drogen getestet werden?

Danielle Pinedo: „Jetzt können Sie Ihre Mitarbeiter nur noch auf Alkohol und Drogen testen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Das gilt jetzt zum Beispiel nur noch für Piloten, Lokführer der NS und Polizisten. Sie können sich testen lassen alle anderen Berufsgruppen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht getestet werden, da das Ergebnis eines Tests unter besondere personenbezogene Daten fällt.“

„Die Forderung aus der Schwerindustrie, Mitarbeiter auf Alkohol- und Drogenkonsum testen zu dürfen, gibt es schon länger. Die ehemalige Staatssekretärin für Soziales und Arbeit (SZW) Tamara van Ark schickte 2020 einen Brief an das Kabinett, in dem sie ansprach Danach wurde es wegen Korona für eine Weile zurückgestellt. Ministerin Van Gennip von SZW schrieb im Mai dieses Jahres in einem neuen Brief an das Haus, dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen werde.

Was dürfen Unternehmen in diesem Bereich bereits?

„Unternehmen haben möglicherweise eine Richtlinie, die besagt, dass Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist. Ihre Richtlinie kann beispielsweise besagen, dass jemand, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, nach Hause geschickt werden kann. Es gibt auch andere Sanktionen das kann in einer Police stehen, wie eine Abmahnung oder Kündigung. Aber woher weiß man, ob das wirklich so ist? Deshalb wünschen sich Arbeitgeber mehr Testmöglichkeiten.“

„Eine Kündigung ist nicht in allen Fällen gerechtfertigt. Ein Drogentest kann als Verstoß gegen die AVG-Gesetzgebung angesehen werden und dafür gibt es hohe Bußgelder.“

Danielle Pinedo, Anwältin für Arbeitsrecht

„Testen ist zwar nicht erlaubt, aber es gibt Arbeitgeber, die machen das trotzdem. Das geht auch aus der Rechtsprechung zu diesem Thema hervor. So gibt es zum Beispiel einen Fall, in dem nach einem positiven Drogentest eine Kündigung überstanden ist. Die erste Frage war, ob.“ dieser Test verletzte die Privatsphäre des Mitarbeiters und war gerechtfertigt. Aber wenn ein Mitarbeiter mit der Alkohol- und Drogenpolitik vertraut ist, weiß, welche Sanktionen es gibt und gegebenenfalls auch Hilfe verweigert, kann immer noch eine Kündigung folgen.“

Ist es sinnvoll zu testen, obwohl es nicht erlaubt ist?

„Dass es Urteile gibt, in denen eine Kündigung gestanden hat, bedeutet nicht, dass Sie als Unternehmen das Risiko dann einfach eingehen können. Grundsätzlich ist es jetzt verboten. Eine Kündigung ist nicht in allen Fällen gerechtfertigt immer noch als Verstoß gegen die AVG-Gesetzgebung angesehen werden und dafür hohe Bußgelder verhängt werden.“

Was genau passiert, wenn das Alkohol- und Drogentestgesetz geändert wird?

„Dann wird das Arbeitsschutzgesetz dahingehend geändert, dass Alkohol- und Drogentests in mehr Berufsgruppen möglich werden. Der Minister will sich zunächst auf Unternehmen konzentrieren, bei denen große Risiken bestehen, wenn jemand Alkohol oder Drogen konsumiert hat. Das sind insgesamt etwa vier hundert Unternehmen fallen unter den Risikobeschluss für schwere Unfälle (Brzo). Dies betrifft hauptsächlich die chemische Industrie und Unternehmen, in denen gefährliche Stoffe gelagert werden. Dem können auch andere Arten von Unternehmen folgen, in denen ebenfalls Sicherheitsrisiken bestehen.“

Wann ist mit dieser Gesetzesänderung zu rechnen?

„Die Ministerin hat gesagt, dass sie den Gesetzentwurf im Herbst vorlegen will. Es bleibt abzuwarten, wie schnell es danach weitergeht. Aber es scheint genug Unterstützung dafür zu geben. Zum Beispiel der Arbeitgeberverband VNO-NCW und KMU Niederlande wies darauf hin, dass es sich um ein sehr wichtiges Thema handelt. Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht, Sie müssen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter sorgen. Dies ist in Frage, wenn ein Mitarbeiter Alkohol oder Drogen konsumiert hat.“

Darüber hinaus sind Sie auch verpflichtet, beispielsweise einen Betriebsarzt oder eine betriebliche Sozialhilfe hinzuzuziehen, wenn Sie vermuten, dass ein Mitarbeiter mit einem Alkohol- oder Drogenproblem zu kämpfen hat, was ein Grund sein könnte, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzustreben Vertrag.“

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