Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner haben in den vergangenen Tagen ihren Wahlausweis per Post erhalten. Dieser ist zusammen mit einem gültigen Identitätsnachweis (höchstens fünf Jahre abgelaufen) erforderlich, um bei den Kommunalwahlen am 14., 15. oder 16. März wählen zu können.
Wahlausweise für die Kommunalwahlen verschickt
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