VU muss beweisen, dass Anti-Cheating-Software schwarze Studenten nicht diskriminiert | Technik

VU muss beweisen dass Anti Cheating Software schwarze Studenten nicht diskriminiert

Eine Studentin der Freien Universität Amsterdam hat hinreichend plausibel gemacht, dass eine Anti-Cheating-Software sie wegen ihrer dunklen Hautfarbe diskriminiert hat. Deshalb muss die VU nachweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Das sagt das Institut für Menschenrechte in einer Zwischenstellungnahme zu der Beschwerde, die der Student beim Institut eingereicht hatte. Für den Nachweis hat die VU zehn Wochen Zeit.

Masterstudentin Robin Pocornie sagte, sie habe Probleme, die obligatorische Anti-Cheating-Software Proctorio während Prüfungen einzuschalten. Laut dem Bioinformatik-Studenten hätte die VU vorab prüfen müssen, ob Studierende mit schwarzer Hautfarbe ebenso anerkannt werden wie weiße Studierende.

Der Vorstand stimmt vorerst mit Pocornie darin überein, dass sie wegen ihrer Hautfarbe diskriminiert wurde. „Es besteht der Verdacht, dass es Diskriminierung gibt“, sagte ein Sprecher gegenüber NU.nl. „Wir werden der VU mehr Zeit geben, bevor wir zu einem endgültigen Urteil kommen.“

Nach Angaben des Instituts haben wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt, dass Gesichtserkennungssoftware bei Menschen mit dunklerer Hautfarbe generell weniger gut funktioniert.

Pocornie wird vom Rassismus- und Technologiezentrum rechtlich unterstützt. Ein Sprecher teilt NU.nl mit, dass die Organisation mit der vorläufigen Stellungnahme des Vorstands zufrieden sei.

Die VU teilt NU.nl mit, dass sie in den nächsten zehn Wochen beweisen will, dass die verwendete Anti-Cheating-Software nicht diskriminiert. Die Amsterdamer Universität will sich erst nach dem endgültigen Urteil des Vorstands inhaltlich äußern.

Im Oktober erklärte die VU bei der inhaltlichen Bearbeitung der Beschwerde, sie habe versucht, das Risiko von Fehlfunktionen der Software so weit wie möglich einzuschränken. Die Schüler konnten damit während einer Testklausur üben. Wenn das Probleme bereitete, gab es laut Universität die Möglichkeit, die eigentliche Prüfung in einem Universitätsgebäude abzulegen.

Die VU räumte damals ein, eine mögliche Diskriminierung durch Software nicht berücksichtigt zu haben. „Der Hausfarbenfaktor von Studenten wurde damals nicht als mögliches Risiko angesehen.“

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