US-Richter lässt Klage zu, die Elon Musk Altersvoreingenommenheit bei der Entlassung von X-Mitarbeitern vorwirft

Ein US-Bundesrichter hat es abgelehnt, eine Klage abzuweisen, in der X (ehemals Twitter) beschuldigt wird, ältere Arbeitnehmer entlassen zu haben Elon Musk erwarb das Unternehmen im Oktober letzten Jahres. Einem Bericht zufolge wies der Richter eine Klage zurück, wonach X gezielt ältere Arbeitnehmer entlassen habe.Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete, dass der Kläger John Zeman in der vorgeschlagenen Sammelklage genügend Beweise dafür vorgelegt habe, dass die Massenentlassungen größere Auswirkungen auf ältere Arbeitnehmer hätten. Zeman behauptete, dass

Zeman hat nun einen Monat Zeit, eine geänderte Klage einzureichen. Unterdessen sagte Zemans Anwalt: „Diese Entscheidung bestätigt die Argumente, die wir vorbringen, damit die Diskriminierungsklagen vorangetrieben werden können.“Nicht der erste Fall
Die von Zeman eingereichte Klage ist eine von etwa einem Dutzend, mit denen X konfrontiert ist, weil Musk mehr als 50 % des Personals entlassen hat. Im Juli reichte der ehemalige leitende Ingenieur von X, Chris Woodfield, beim Bundesgericht in Delaware eine Klage ein, in der er behauptete, dass das Unternehmen gezielt ältere Arbeitnehmer entlassen habe.Er behauptete außerdem, dass das Unternehmen seinen ehemaligen Mitarbeitern eine Abfindung in Höhe von mindestens 500 Millionen US-Dollar schulde.X wurde bereits in mehreren separaten Klagen angeklagt, darunter auch in solchen, in denen dem Unternehmen vorgeworfen wird, bei Entlassungen Frauen und Arbeitnehmer mit Behinderungen ins Visier genommen zu haben. Twitter hat in diesen Fällen ein Fehlverhalten bestritten.Die Entwicklung erfolgt einen Tag, nachdem Berichten zufolge etwa 2.000 ehemalige X-Mitarbeiter ähnliche Klagen gegen das Unternehmen in einem Schiedsverfahren eingereicht haben. Einer Gerichtsakte zufolge könnten die Schiedsklagen allein an Anmeldegebühren in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar anfallen. Die Klagen wurden von Woodfield ans Licht gebracht.



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