Ukrainische Flüchtlinge können Kinderbetreuungs- und Wohngeld erhalten | JETZT

Ukrainische Fluechtlinge koennen Kinderbetreuungs und Wohngeld erhalten JETZT

Flüchtlinge aus der Ukraine, die in den Niederlanden arbeiten gehen, können ab nächsten Monat Kinderbetreuungsgeld und Wohngeld beziehen. Das teilte das Finanzministerium mit.

Um dies zu ermöglichen, muss das Gesetz geändert werden, im Vorgriff darauf werden die Zulagen bereits gezahlt.

Seit dem 1. April können ukrainische Flüchtlinge hier arbeiten. „Kinderbetreuung ist ein wichtiges Instrument für Eltern, um arbeiten zu können“, schreibt Finanzstaatssekretärin Aukje de Vries in einem Schreiben an das Repräsentantenhaus.

Darüber hinaus will das Kabinett ihnen auch den Bezug von Wohngeld ermöglichen. „Antragsteller müssen die regulären Voraussetzungen für beide Zulagen erfüllen.“

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