Der Vergleich von Uber macht mehr als 3 % des im letzten Quartal erzielten Umsatzes von 9,23 Milliarden US-Dollar aus. Mittlerweile beläuft sich Lyfts Vergleich auf fast 4 % des Umsatzes des Unternehmens in Höhe von 1,02 Milliarden US-Dollar, den das Unternehmen im Vorquartal gemeldet hatte.
Wie wird dieses Geld Uber- und Lyft-Fahrern helfen?
Der Mitteilung zufolge soll das Geld an Fahrer gehen, die von den mutmaßlichen Praktiken der Unternehmen betroffen sind. Mehr als 100.000 Fahrer in New York könnten Anspruch auf die im Rahmen der Vereinbarungen gesicherten Mittel und Leistungen haben, heißt es in dem Bericht. Berechtigte Fahrer werden per Post, E-Mail oder SMS darüber informiert, wie sie einen Anspruch geltend machen können.
Neue Vorteile für Fahrer im Rahmen der Vereinbarung
Gemäß der neuesten Vereinbarung müssen Uber und Lyft den Fahrern außerhalb von New York City einen garantierten Mindestverdienst von 26 US-Dollar pro Stunde anbieten. Dieser Betrag wird jedes Jahr der Inflation angepasst. Laut einer Pressemitteilung der AG-Geschäftsstelle würde im Rahmen dieser Vereinbarung der Mindestsatz vom „Abgang bis zur Beendigung der Fahrt“ gelten. Fahrer in New York City erhalten gemäß den örtlichen Vorschriften bereits einen garantierten Mindestverdienst, heißt es in dem Bericht weiter.
Die Vereinbarung wird auch sicherstellen, dass Fahrer im Bundesstaat New York bezahlten Krankenurlaub erhalten. Sie können pro 30 Arbeitsstunden eine Stunde Krankengeld bis zu 56 Stunden pro Jahr verdienen. Beide Plattformen werden außerdem Updates einführen, die es Fahrern ermöglichen, über die Apps Krankmeldungen zu beantragen.
Uber und Lyft haben außerdem vereinbart, Fahrern Pannenentschädigungen anzubieten. Die Unternehmen müssen den Fahrern außerdem mitteilen, wie viel ein Fahrer für jede Fahrt bezahlt hat, und ihnen ein In-App-Chat-Tool zur Verfügung stellen, mit dem sie Verdienst und Arbeitsbedingungen besprechen können. Uber und Lyft müssen es den Fahrern auch ermöglichen, auf ihren Plattformen gegen die Deaktivierung Einspruch einzulegen.