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Obwohl Louter nicht bestraft wurde, legte er Berufung ein
Neun (ehemalige) Turner meldeten dem ISR das Verhalten von Louter. Sie erwähnten unter anderem körperliche Gewalt, das Schaffen einer Angstkultur, das Ignorieren von Verletzungen, das Anheizen von Essstörungen sowie Geschrei und Fluchen.
Nachdem Louter wegen Fehlverhaltens für schuldig befunden worden war, forderte die Disziplinarkommission eine 24-monatige Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren.
Zu einer Bestrafung kam es nicht, da das Fehlverhalten nach Angaben des Ausschusses erst im Jahr 2012 stattgefunden habe und eine Sanktion daher „unangemessen“ sei. Darüber hinaus hielt der ISR einen „Big Stick“ nicht für notwendig.