Thijs Römer wurde am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, davon zwei Monate zur Bewährung, und einer Höchststrafe für gemeinnützige Arbeit von 240 Stunden verurteilt. Der Schauspieler wurde damals des sexuellen Missbrauchs minderjähriger Mädchen im Internet für schuldig befunden.
Auch Römer muss sich einer Zwangsbehandlung unterziehen. Das Gericht machte den Mann „extrem dafür verantwortlich“, seine Position als Schauspieler missbraucht zu haben, wovon die Opfer Fans waren.
In diesem Fall ging es um drei Vorwürfe. Römer soll drei minderjährige Mädchen dazu verführt haben, Nacktfotos von sich zu verschicken. Sie hätten auch Videos von ihnen bei sexuellen Handlungen gemacht. Der Besitz dieser Bilder wurde als Kinderpornografie angeklagt. Römer wurde hierfür schuldig gesprochen.
Wichtiger Beweis dafür waren die Aussagen der Opfer. Diese seien glaubhaft und daher als Beweismittel verwendbar, so das Gericht.
Der dritte Vorwurf besteht darin, dem Mädchen sogenannte „Dick Picks“ zu schicken. Das Gericht Römer sprach den Mann von der sogenannten Nötigung frei. Obwohl es daher moralisch verwerflich ist, dass er Bilder seines Penis verschickte, geschah dies bei sexuellen Gesprächen und daher nicht unerwartet