„Hätte sich gerne dem Gerichtsurteil unterworfen“
Der Schauspieler sagte während der Anhörung, er habe zwar moralische, aber keine kriminellen Grenzen überschritten. Er gab zu, Masturbationstipps gegeben zu haben, dies sollte jedoch nicht als sexueller Kontakt angesehen werden.
„Ich kann und will mich nicht rechtfertigen, was passiert ist“, sagte Römer über seinen Anwalt. „Ich habe damals im Online-Kontakt Fehler gemacht. Das ist mir völlig klar. Ich finde es schrecklich, dass sie darunter gelitten haben, und es tut mir sehr leid. Die Berufung soll dieses Leid nicht schmälern. Ich hätte das gerne akzeptiert.“ Urteil des Richters, aber ich erkenne mich in dem Bild, das sich aus dem Urteil ergibt, nicht ausreichend wieder.“