Telefone in Schulen in Delhi verboten: Lesen Sie den Hinweis zum Verbot von Mobiltelefonen in privaten, staatlichen Schulen in Neu-Delhi

Telefone in Schulen in Delhi verboten Lesen Sie den Hinweis
Der Direktion für Bildung (DoE) hat eine neue Empfehlung herausgegeben, die die Verwendung von Smartphones in Schulen in Delhi verbietet. Die Empfehlung gilt sowohl für private als auch für staatliche Schulen in Delhi. Darüber hinaus hat die Direktion auch die Lehrer und das andere Schulpersonal aufgefordert, auf die Nutzung zu verzichten Mobiltelefone in Klassenzimmern, Bibliotheken, Schullaboren und Spielplätzen.

„Daher muss die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände unbedingt geregelt werden und daher müssen alle mit der Schulbildung verbundenen Interessengruppen wie Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleiter einen Konsens über die Mindestnutzung von Mobiltelefonen erzielen.“ ihrer Schule, damit eine sinnvollere Lernatmosphäre im Klassenzimmer aufrechterhalten werden kann“, heißt es in der Empfehlung des DoE.
Die Bildungsdirektion hat die Eltern außerdem aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder auf dem Schulgelände keine Mobiltelefone mit sich führen. Und falls Schüler Mobiltelefone zur Schule mitnehmen, muss die Schule angemessene Vorkehrungen für die sichere Aufbewahrung des Geräts treffen.

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Das Mobiltelefon ist eines der am häufigsten verwendeten Geräte im heutigen Leben, unabhängig davon, ob es sich um Schüler, Lehrer, Berufstätige oder andere handelt. Daher ist es für uns unerlässlich, über diese übermäßige Abhängigkeit von technologischen Eingriffen nachzudenken, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben kann, da eine übermäßige Nutzung von Smartphones zu einem stärkeren Auftreten von Depressionen, Angstzuständen, sozialer Isolation, Hyperaktivität und Bluthochdruck führen kann. Schlafverlust und Sehschwäche. Es kann zu Ablenkungen im Lernprozess führen und sich negativ auf die schulischen Leistungen, die Lebenszufriedenheit, die Qualität persönlicher Gespräche, die Verbindung und die Nähe auswirken. Darüber hinaus sind Vorfälle von Mobbing und Belästigung, der Übertragung anstößiger Bilder, dem Fotografieren, dem Aufzeichnen oder Hochladen unangemessener Inhalte wahrscheinlich auch negative Auswirkungen, die sich nachteilig auf das soziale Gefüge und die Zukunft eines Kindes auswirken.
Daher muss die Nutzung von Mobiltelefonen in Schulräumen unbedingt reguliert werden und daher müssen alle mit der Schulbildung verbundenen Interessengruppen wie Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleiter einen Konsens über die Mindestnutzung von Mobiltelefonen in ihren Räumlichkeiten erzielen Schule, damit eine sinnvollere Lernatmosphäre im Klassenzimmer aufrechterhalten werden kann, was für ein besseres Ambiente und ein besseres Schulumfeld für die Schüler sorgt.
Dementsprechend werden die Eltern gebeten, dafür zu sorgen, dass ihre Schützlinge keine Mobiltelefone im Schulgelände mit sich führen. Falls Schüler Mobiltelefone mit in die Schule bringen, müssen die Schulbehörden angemessene und angemessene Vorkehrungen für die sichere Verwahrung in Schließfächern/anderen Systemen usw. treffen, in denen die Mobiltelefone deponiert und den Schülern beim Verlassen der Schule zurückgegeben werden können. Mobiltelefone sollten in den Klassenräumen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Darüber hinaus ist es Lehrern und anderem Personal untersagt, während der Lehr- und Lernaktivitäten, z. B. in Klassenzimmern, auf Spielplätzen, in Labors und in der Bibliothek usw., Mobiltelefone zu verwenden.
Die Schulbehörden können den Eltern/Schülern ausreichend spezielle Hotline-Nummern zur Verfügung stellen, über die die Schüler im Notfall Anrufe entgegennehmen und tätigen können.
Dementsprechend HoS aller Regierung. Den Schulen und allen HoS/Managern privater, nicht unterstützter/anerkannter Schulen ohne Unterstützung wird hiermit empfohlen, die oben genannten Informationen an alle Schüler und Eltern sowie an alle in ihren Schulen tätigen Lehrkräfte/nicht lehrenden Mitarbeiter weiterzugeben und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

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