Im Dunkeln konnten die informierten Beamten kaum erkennen, ob es sich um eine echte oder eine Fälschung handelte. Am Ende verpuffte die Situation, doch die gefälschte Waffe durfte der 13-Jährige nicht behalten. Er wird der Störung der öffentlichen Ordnung und des Verstoßes gegen das Waffen- und Munitionsgesetz verdächtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie dem Jungen bei der Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgeben.