Richter stimmt weitgehend mit den Steuerbehörden überein
Darüber hinaus äußerten die Steuerbehörden Kritik an der Übertragung niederländischer Teile an die Muttergesellschaft im Vereinigten Königreich. Damit hätte BAT einen Gewinn von 2,75 Milliarden Euro erzielt. Nach Angaben des Finanzamtes schuldet das Unternehmen hierauf auch Steuern.
Der Richter stimmte weitgehend zu. Der Tabakhersteller erhielt deshalb diverse Bußgelder und muss weiterhin 1,8 Milliarden Euro versteuern.
Das Finanzamt sagt etwas anderes ANP über das Urteil erfreut sein. BAT erwägt, Berufung einzulegen.