Staatsrat: Hedwig kann unter Wasser gehen | JETZT

Staatsrat Hedwig kann unter Wasser gehen JETZT

Der frühere Eigentümer Gery De Cloedt hatte eine Überarbeitung des Nationalen Integrationsplans gefordert. Dieser Plan ist die Rechtsgrundlage für das Projekt und ermöglichte die Enteignung des Polders. Es war nicht das erste Mal, dass De Cloedt den Plan beim Staatsrat erfolglos anfocht. 2014 erklärte die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre Einwendungen gegen den Eingliederungsplan der Regierung „Herzogin Hedwigepolder“ für unbegründet.

Der PFAS-Skandal in Flandern veranlasste De Cloedt, erneut vor den Staatsrat zu gehen. Im Sommer hatte der ehemalige Eigentümer in Erwartung des heutigen Urteils in einem Eilverfahren versucht, die Arbeiten sofort einzustellen. Der Staatsrat lehnte diesen Antrag ab, auch weil die Arbeiten im Polder so weit fortgeschritten waren, dass es kein Zurück mehr gab. Ein Versuch der Gemeinde Hulst beim Gericht in Middelburg scheiterte vergangene Woche aus demselben Grund.

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