Das Rijksmuseum ist nicht verpflichtet, ein 2013 gespendetes Gemälde an die Spenderin oder ihre Söhne zurückzugeben. Eine damals 81-jährige Frau schenkte dem Museum das Werk „Komposition“, doch ihre Kinder forderten das Bild zurück. Es wurde argumentiert, dass die Frau psychisch nicht gesund sei, aber laut Gericht hat das Museum ordnungsgemäß gehandelt.
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