So verwenden Sie Google Meet, um gemeinsam mit anderen YouTube-Videos anzusehen

Mit der Co-Watch-Funktion von Google Meet können Sie YouTube-Videos gemeinsam mit anderen in einem Google Meet-Anruf ansehen. Der Moderator des Anrufs muss über ein YouTube Premium-Abonnement verfügen, um eine Live-Sharing-Sitzung starten zu können. Besprechungsgäste können das Video ohne YouTube Premium-Abonnement ansehen. In einem Google Meet-Anruf kann jeweils nur ein Video geteilt werden.Voraussetzungen:

  • Ein Android-Gerät
  • Nutzen Sie Google Meet und YouTube mit einem persönlichen Google-Konto
  • YouTube Premium-Mitgliedschaft
  • Eine YouTube-Premium-Mitgliedschaft ist nur zum Starten einer Live-Sharing-Sitzung erforderlich. Meeting-Gäste können das Video ohne Mitgliedschaft gemeinsam ansehen.
  • Hier sind die Schritte, um mit Google Meet gemeinsam mit anderen YouTube-Videos anzusehen

    1.Starten Sie eine Live-Sharing-Sitzung aus einem Meeting in der Google Meet-App

    2.Wenn Sie einer Besprechung beitreten, tippen Sie auf den Bildschirm, um die Anrufsteuerung anzuzeigen.

    3.Tippen Sie in den Optionen unten auf Weitere Aktionen Dreipunktmenü vertikal und dann auf Aktivitäten .

    4.Tippen Sie im Menü „Aktivitäten“ auf YouTube

    5.Sobald Sie wieder im Menü „Aktivitäten“ der Meet-App sind, tippen Sie auf „YouTube“ und dann auf „YouTube öffnen“.

    6.Suchen Sie per Live-Sharing nach dem Video, das Sie gemeinsam ansehen möchten.

    8.Tippen Sie im Popup-Menü, das Sie zum Starten einer Live-Sharing-Sitzung auffordert, auf „Starten“.

    Abschluss
    Sobald die Live-Freigabe beginnt, wird unten auf dem Bildschirm eine grüne Leiste mit dem Text „Sie teilen gerade live in Meet“ angezeigt. Das bedeutet, dass das YouTube-Video für alle Besprechungsgäste abgespielt wurde. Außerdem kann jeder Teilnehmer des Meetings das Video bei der Wiedergabe für alle Teilnehmer anhalten, zurückspulen und weiterleiten. Außerdem ist zu beachten, dass es einige YouTube-Videos gibt, die beim Live-Sharing nicht abgespielt werden können, z. B. Inhalte für Kinder und kostenpflichtige Inhalte.



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