S. ist bereits vorbestraft
Neben der Beteiligung an den Raubüberfällen steht S. auch im Verdacht, im April 2022 in Groningen Motorrollerdiebstähle begangen zu haben.
Der Verdächtige ist bereits vorbestraft. Da für bereits verhängte Strafen noch eine Bewährungszeit gilt, will die Staatsanwaltschaft bedingte Freiheitsstrafen in unbedingte Freiheitsstrafen umwandeln.
Es ist noch nicht bekannt, wann das Gericht eine Entscheidung treffen wird. Dieser Termin wird am 1. Februar bekannt gegeben.
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