Sex mit Minderjährigen ist Teil der Zigeunerkultur, urteilt spanisches Gericht — World

Sex mit Minderjaehrigen ist Teil der Zigeunerkultur urteilt spanisches Gericht

Das Gericht hat einen 20-jährigen Mann freigesprochen, der wegen angeblichen fortgesetzten sexuellen Missbrauchs eines 12-jährigen Mädchen angeklagt war

Das Provinzgericht von Ciudad Real in Zentralspanien hat einen Zigeuner freigesprochen, der beschuldigt wurde, ein 12-jähriges Mädchen wiederholt sexuell missbraucht zu haben, und nannte als einen der Gründe für sein Urteil die Besonderheiten der Zigeunerkultur. Die Entscheidung wurde von der spanischen Gleichstellungsbehörde als „absolute Schande“ und als Verstoß gegen die Rechte minderjähriger Zigeuner verurteilt. Das umstrittene Urteil im Fall eines 20-jährigen Zigeuners, der „eine eheähnliche Beziehung“ mit einem 12-jährigen Mädchen hatte, wurde letzte Woche von den lokalen Medien veröffentlicht. Das Paar begann seine Beziehung im Jahr 2022, wobei beide Familien des Mannes und des Mädchens davon wussten, stellte das Gericht fest. Das Mädchen wurde schließlich mit Zwillingen schwanger und ging zu einem Arzt, der die Behörden über die fragwürdige Natur ihrer Beziehung informierte. Da das Schutzalter nach spanischem Recht auf 16 Jahre festgelegt ist, wurde ihr „Ehemann“ festgenommen und des fortgesetzten sexuellen Missbrauchs Minderjähriger angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte, dass das Gericht ihn zu mindestens 11 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht entschied sich jedoch, den Mann freizusprechen, mit der Begründung, dass die Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Minderjährigen „Teil der kulturellen und sozialen Sphäre der Zigeunergemeinschaft“ sei. Darüber hinaus behauptete der Angeklagte, er wisse das wahre Alter des Mädchens nicht und beharrte darauf, er habe gedacht, sie sei zu Beginn ihrer Beziehung etwa 15 Jahre alt gewesen. Das Gericht hielt eine solche Entschuldigung für „glaubwürdig“ genug. Die Justiz argumentierte auch, dass das gesetzliche Schutzalter in diesem Fall außer Acht gelassen werden könne, da der Altersunterschied zwischen den beiden nicht groß sei und beide eine ähnliche körperliche und psychische Entwicklung aufwiesen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Beziehung zwischen den beiden eigentlich „immer einvernehmlich im Sinne einer romantischen Beziehung“ gewesen sei. Beatriz Carrillo, Leiterin der Abteilung für Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Rassismus im Gleichstellungsministerium des Landes, verurteilte das umstrittene Urteil scharf. Die Beamtin, selbst eine ethnische Zigeunerin und langjährige Verfechterin der Rechte der Frauen dieser Minderheit, bezeichnete das Urteil als „absolute Schande“. Die Entscheidung stelle ein grobes Versagen dar, die Rechte des Mädchens zu schützen, sagte die Beamtin und betonte, dass das „Strafgesetzbuch des Landes den Schutz minderjähriger Zigeuner nicht ausschließe“.

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