Selbstbehalt künftig nicht höher als 150 Euro pro Behandlung | Innere

Selbstbehalt kuenftig nicht hoeher als 150 Euro pro Behandlung

Wer sich einer teuren fachärztlichen Behandlung unterzieht, muss nicht mehr auf einen Schlag die volle Selbstbeteiligung von 385 Euro bezahlen. Das Kabinett will maximal 150 Euro pro Verfahren festlegen.

Dies ist in der Liste der Beschlüsse des Ministerrates nachzulesen. Weitere Einzelheiten folgen in einem Schreiben von Gesundheitsminister Ernst Kuipers.

Die Maßnahme wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und soll die Selbstbeteiligung „intelligenter und bezahlbarer“ machen. Wer sich in einem Jahr nicht mehr als einer fachärztlichen Behandlung unterzieht, muss nicht mehr als 150 Euro selbst zahlen und ist damit günstiger.

Die Höhe von 150 Euro pro Eingriff sei noch nicht bekannt gegeben worden. Wann die Änderung in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

Es wird erwartet, dass rund eine Million Versicherte durchschnittlich 100 Euro weniger Selbstbehalt zahlen als in der jetzigen Situation. Es gibt keinen Versicherten, der dadurch mehr zahlt, weil die Gesamtselbstbeteiligung gleich bleibt.

Die Anpassung soll auch dazu beitragen, die Gesundheitskosten und damit die Prämien zu senken. Das Kabinett ist der Ansicht, dass die Menschen angeregt werden, länger über die Notwendigkeit einer Behandlung nachzudenken, als wenn sie bereits nach dem ersten Eingriff ihre volle Selbstbeteiligung bezahlt haben. Die Maßnahme soll jährlich 200 Millionen Euro einbringen.

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