Die Beträge unterscheiden sich je nach Lebenssituation. Wer selbstständig zum Beispiel in einer Wohnung lebt und über Blockgas oder Blockheizung verfügt, erhält im ersten Halbjahr dieses Jahres 786,45 Euro. Für eine Wohnung mit Blockstrom sind das 731,13 Euro.
Wer nicht selbstständig, sondern zum Beispiel in einem Studentenzimmer oder in einer stationären Pflege wohnt, erhält 329,28 Euro für Gas oder Wärme. Beim Strom sind das 307,63 Euro. Verfügt ein Haus sowohl über KWK als auch über Strom, werden die Beträge addiert.
Die Maßnahme ist Teil der Preisobergrenze, die geschaffen wurde, um Haushalten bei der Begleichung ihrer Energierechnungen zu helfen. Es gab bereits eine Regelung für Menschen mit regelmäßigem Stromanschluss oder für solche, die an das Wärmenetz angeschlossen sind. Aber für Blockverbindungen musste es noch ausgearbeitet werden. Das ist jetzt passiert.
Wie hoch die Entschädigung für das zweite Halbjahr ausfallen wird, ist noch nicht bekannt. Das wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und hängt davon ab, wie sich die Energiepreise in nächster Zeit entwickeln.