Das Oberste Gericht von Quebec hat genehmigte eine Sammelklage am Montag von zwei indigenen Frauen eingereicht, die sagen, sie seien nach ihrer fünften Geburt ohne ihre Zustimmung von Ärzten sterilisiert worden. Das Gericht sagt, es erlaube die Klage im Namen „aller Frauen aus Atikamekw, die sich seit 1980 einer Operation unterzogen haben, die ihre Fruchtbarkeit beeinträchtigt hat, ohne ihre freie und informierte Zustimmung gegeben zu haben“, heißt es in der Canadian Press. Das ergab eine Studie der Université du Québec en Abitibi-Témiscamingue aus dem Jahr 2022 mindestens 35 Inuit-Frauen in Quebec werden seit 1980 gegen ihren Willen sterilisiert.
In der Klage heißt es, dass drei Ärzte gegen die kanadische Charta der Rechte und Freiheiten und das Zivilgesetzbuch von Quebec verstoßen haben und den Hauptklägerinnen UT und MX sowie allen Atikamekw-Frauen, die Zwangssterilisationen unterzogen wurden, nicht näher bezeichneten Schadensersatz schulden.
UT und MX sagen beide, dass sie nach der fünften Geburt in ihren jeweiligen Krankenhäusern ohne ihre Zustimmung einer Tubenligatur unterzogen wurden. Eine der Frauen behauptet, sie habe nicht einmal gewusst, dass der Eingriff bei ihr durchgeführt wurde, während die andere sagt, sie sei von ihrem Arzt zu dem Eingriff gezwungen worden. Die Klage bezieht sich auch auf a dritte, namenlose Frau mit dem UT und MX in Kontakt standen und der angeblich auch zu einer ungewollten Sterilisation gezwungen wurde.
Laut Canadian Press machen die Kläger ein „ungenanntes integriertes Gesundheits- und Sozialdienstleistungszentrum“ (in Quebec „CISSS“ genannt) für das verantwortlich, was ihnen angetan wurde. In der Klage heißt es, die Organisation habe zugelassen, dass diese „kriminellen Handlungen“ „völlig ungestraft von Ärzten begangen“ würden.
Als Reaktion auf die Klage hat die Wächter Berichte dass die drei in der Klage genannten Ärzte erklärt haben, dass das Erfordernis der Patienteneinwilligung für Sterilisationen „das Recht der Ärzte beeinträchtigen würde, bei der Versorgung von Patienten ihre eigenen Entscheidungen zu treffen“. Es ist eine absolut umwerfende Aussage, als ob die Fähigkeit von Ärzten, „ihre eigenen Entscheidungen zu treffen“ – einschließlich der Entscheidung, die Fortpflanzungsfähigkeit einer Person dauerhaft zu unterbinden – irgendwie wichtiger sei als die körperliche Autonomie indigener Frauen.
Wie in den USA, wo unterschiedliche Gesetze gelten Schlupflöcher ermöglichen es, Zwangssterilisationen bis heute fortzusetzendort ist ein umfangreiche Geschichte indigener Frauen, die diesen Verfahren unterzogen wurden ohne deren Zustimmung in Kanada. Ein 2021 Bericht Die von der kanadischen Regierung geteilte Studie räumte ein, dass es „ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen indigenen Frauen und ihren Ärzten“ gebe und dass dies „durch sprachliche und kulturelle Barrieren erschwert“ werde, die dazu führen können, dass indigene Frauen Einverständniserklärungen unterschreiben, die sie nicht verstehen.
Hier in den USA herrschten in den 1970er Jahren über einen Zeitraum von sechs Jahren Ärzte schätzungsweise 25 bis 42 % der indigenen Frauen im gebärfähigen Alter sterilisiert. Zumindest auf dem Höhepunkt der Eugenik-Bewegung in den USA zu Beginn des 20. Jahrhunderts 70.000 Menschen in 32 Bundesstaaten wurden unfreiwillige Sterilisationen durchgeführt, die unverhältnismäßig stark auf Menschen mit Behinderungen, arme Menschen sowie indigene und farbige Menschen abzielten. Die Versuche einzelner Staaten, historische Zwangssterilisationen wiedergutzumachen, reichten von a Reparationsprogramm in Kalifornien zu einem Outreach-Programm in Utah soll sich „entschuldigen“ an die Überlebenden.
Richter am Obersten Gerichtshof von Quebec, Lukasz Granosik schrieb In seinem Urteil zur Genehmigung der Sammelklage in dieser Woche heißt es: „Man kann durchaus argumentieren, dass die Sterilisation einer Frau ohne ihre freie und informierte Zustimmung ein zivilrechtliches Verschulden, ethisches Fehlverhalten, eine kriminelle Handlung und einen Verstoß darstellt.“ [Quebec’s] Charta der Menschenrechte und Freiheiten.“