Rückkehr zum Dauerenergievertrag noch in weiter Ferne | Wirtschaft

Rueckkehr zum Dauerenergievertrag noch in weiter Ferne Wirtschaft

Wann wir wieder einen festen Energievertrag abschließen können, ist noch unklar. Die Regulierungsbehörde ACM wird vor Ende des Jahres keine neuen Regeln für Abfindungszahlungen aufstellen können. Energieunternehmen sagen, dass sie keine unbefristeten Verträge anbieten werden, bis dies arrangiert ist.

Laut der Regulierungsbehörde ACM steht es den Energieunternehmen nun frei, feste Energieverträge anzubieten. Aber seit der Energiemarkt wild geworden ist, machen Energiekonzerne das nicht mehr.

„Und das werden wir nicht tun, solange es keine neuen Regelungen zur Abfindung gibt“, sagt ein Eneco-Sprecher. Ende Oktober hat die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt, die ACM kennt dass neue Regeln für diese Stornierungsgebühr oder Strafe am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollten.

„Das geht nicht“, sagt ein ACM-Sprecher auf Nachfrage. „Es ist sehr wichtig, dass Verbraucher wissen, was sie zahlen müssen, wenn sie einen unbefristeten Vertrag dennoch kündigen wollen, aber die Regeln dafür stehen noch nicht fest.“ Wann das der Fall sein wird, kann der Sprecher auch nicht sagen. „Wir arbeiten noch daran.“

Energieunternehmen wollen, dass diese Gebühr oder Geldbuße deutlich erhöht wird. „Wir müssen die Energie zukaufen. Wenn der Preis bei einem anderen Anbieter günstiger ist, werden die Leute massenhaft weggehen. Dieses Risiko ist uns zu groß“, sagt der Eneco-Sprecher.

Ein Essent-Sprecher bestätigt, dass die Bereitstellung unbefristeter Verträge und die Einführung neuer Regeln für Ausreisestrafen miteinander zusammenhängen. „Aber darüber diskutieren wir.“

Vattenfall hat angekündigt, 2023 wieder unbefristete Verträge anbieten zu wollen. „Wir haben diese Absicht, aber wir werden warten, bis die ACM die neuen Regeln für die Stornierungsentschädigung ausgearbeitet hat.“

Wir sind gespannt auf Ihre Meinung zu diesem Artikel. Klicken hier Ihr Feedback in einem kurzen einminütigen Fragebogen zu hinterlassen.

nn-allgemeines