Rollervermietung betrunken oder ohne Führerschein: 500 Euro Bußgeld zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld | JETZT

Rollervermietung betrunken oder ohne Fuehrerschein 500 Euro Bussgeld zusaetzlich zum

Einwohner von Amersfoort, die letztes Wochenende betrunken auf einem geteilten Roller gefahren sind oder einen gemietet haben, obwohl sie selbst keinen gültigen Führerschein haben, können mit einer Geldstrafe von 500 Euro rechnen. Die Polizei warnt davor, dass dies zu den „echten“ Bußgeldern hinzukommen wird.

Die Polizei kontrollierte am vergangenen Wochenende den Verkehr auf Alkoholkonsum und kam zu dem „traurigen Ergebnis“ von dreizehn betrunkenen Autofahrern. Neun von ihnen waren so betrunken, dass ihnen der Führerschein entzogen wurde. Einer hatte Drogen genommen.

Einige der betrunkenen Fahrer fuhren auf einem geteilten Roller. Obwohl einige Fahrer nicht betrunken waren, fuhren sie mit einem geteilten Roller, ohne selbst einen gültigen Führerschein zu besitzen. Sowohl die betrunkenen Fahrer als auch die Personen ohne Führerschein werden nicht nur von der Polizei mit einem Bußgeld belegt, sondern müssen auch mit Maßnahmen des Vermieters rechnen.

Teure Fahrt

Bei einer großen Anzahl von geteilten Rollern in Amersfoort berechnet Go Sharing beispielsweise 500 Euro für den Benutzer, auf dessen Namen die Fahrt registriert ist, wenn der Fahrer betrunken ist oder keinen Führerschein hat. Die Polizei wird sich dafür mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Dadurch wird auch das Konto des Kunden gesperrt. „Alles in allem ist das eine sehr teure Fahrt mit so einem Roller, wenn man keinen Führerschein hat“, schloss die Polizei in einer Facebook-Nachricht.

Bei der Kontrolle an diesem Wochenende wurden zudem zwei Bußgelder wegen Missachtung eines Stoppschildes, Fahren ohne Führerschein, Radfahren auf dem Bürgersteig und Nicht-Vorzeigen des Ausweises verhängt.

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