Rob B. nach 22 Jahren wegen Justizirrtum vom „Flachmord“ Rosmalen freigesprochen | JETZT

Rob B nach 22 Jahren wegen Justizirrtum vom „Flachmord Rosmalen

Das Gericht Arnhem-Leeuwarden hat Rob B. am Montag vom Mord freigesprochen, mehr als 22 Jahre nachdem er seine Freundin tot in ihrer WG in Rosmalen aufgefunden hatte. B. hat stets bestritten, seiner Freundin etwas angetan zu haben, dennoch verhängten Gericht und Berufungsgericht 2008 tbs mit Zwangsbehandlung gegen ihn. Dieser Justizirrtum hatte schwerwiegende Folgen für das Leben von B.

Am 10. April 2000 fand B. seine Partnerin Regie van den Hoogen mit durchgeschnittener Kehle im Flur ihrer WG im Stadtteil Hintham. Er schlug sofort Alarm und wurde noch am selben Tag als Tatverdächtiger festgenommen.

Nach Angaben des heute 64-jährigen B. nahm sich die damals 37-jährige Frau das Leben. Aber das Gericht und später – im Berufungsverfahren – das Berufungsgericht in Den Bosch sahen Totschlag als erwiesen an. Sie verhängten eine Zwangsbehandlung für B. tbs. Die TBS-Maßnahme endete 2017, seitdem ist B. also wieder frei.

Der Oberste Gerichtshof entschied 2020, dass der Fall neu aufgerollt werden musste. Die Verurteilung von B. beruhte hauptsächlich auf den Schlussfolgerungen von Gerichtsmedizinern. Sie glaubten, dass die Frau sich nicht umgebracht haben konnte und dass jemand anderes es getan haben musste. Neue Forschungsergebnisse haben diese Schlussfolgerungen widerlegt.

B. wirft Polizei und Justiz Tunnelblick vor

B. sei bei der Urteilsverkündung nicht dabei gewesen, weil es ihm zu schwer gewesen wäre, schreibt er Brabants Dagblad. Vor zwei Wochen forderte die Justiz das Arnheimer Gericht auf, ihn freizusprechen. „Äußerst schmerzhaft“, nannte der Staatsanwalt den Fall. B. war damals bei der Verhandlung dabei und sagte, der Fall habe ihn „lebenslang gezeichnet“. Er glaubt, dass sich Polizei und Justiz vom „Tunnelblick“ leiten lassen. „Mein Leben ist mir genommen worden“, sagte B. emotional überwältigt.

Das erzählte seine Familie nach dem Freispruch Brabanter Dagblad: „Als Mensch wurde Rob nicht gehört, gesehen und nicht geglaubt. Hätte man über seine Krankheit hinausgesehen, wäre eine andere Person klar geworden.“ Die Familie hofft, dass auch die Familie seiner verstorbenen Freundin etwas Ruhe bekommt. „Zu wissen, dass ihr Verlust in dieser unwahrscheinlichen Geschichte auch eine große Traurigkeit ist.“

Außerdem wurde Anwalt Pieter van der Kruijs gedankt. Er hat jahrelang versucht, den Fall wieder vor Gericht zu bringen. Im Jahr 2018 reichte der Generalanwalt einen Überprüfungsantrag beim Obersten Gerichtshof ein, dem schließlich stattgegeben wurde.

Der Fall reiht sich ein in eine Reihe notorischer Justizirrtümer wie den Mordfall Schiedammer Park, den Mordfall Putten und den Fall Lucia de Berk.

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