Rob B. nach 22 Jahren von „Wohnungsmord“ Rosmalen freigesprochen, OM entschuldigt sich | JETZT

Rob B nach 22 Jahren von „Wohnungsmord Rosmalen freigesprochen OM

Das Gericht Arnhem-Leeuwarden hat Rob B. am Montag vom Mord freigesprochen, mehr als 22 Jahre nachdem er seine Freundin tot in ihrer WG in Rosmalen aufgefunden hatte. B. hat stets bestritten, seiner Freundin etwas angetan zu haben, dennoch verhängten Gericht und Berufungsgericht 2008 tbs mit Zwangsbehandlung gegen ihn. Dieser Justizirrtum hatte schwerwiegende Folgen für das Leben von B. Die Staatsanwaltschaft (OM) hat sich für den Freispruch entschuldigt.

Am 10. April 2000 fand B. seine Partnerin Regie van den Hoogen mit durchgeschnittener Kehle im Flur ihrer WG im Stadtteil Hintham. Er schlug sofort Alarm und wurde noch am selben Tag als Tatverdächtiger festgenommen.

Nach Angaben des heute 64-jährigen B. nahm sich die damals 37-jährige Frau das Leben. Sowohl B. als auch seine Lebensgefährtin hatten damals mit psychischen Problemen zu kämpfen. Aber das Gericht und später – im Berufungsverfahren – das Berufungsgericht in Den Bosch sahen Totschlag als erwiesen an. Sie verhängten eine Zwangsbehandlung für B. tbs. Die TBS-Maßnahme endete 2017, seitdem ist B. also wieder frei.

Der Oberste Gerichtshof entschied 2020, dass der Fall neu aufgerollt werden musste. Die Verurteilung von B. beruhte hauptsächlich auf den Schlussfolgerungen von Gerichtsmedizinern. Sie glaubten, dass Van den Hoogen sich nicht umgebracht haben konnte und dass es jemand anderes getan haben musste. Neue Forschungsergebnisse haben diese Schlussfolgerungen widerlegt.

Zudem war eine bisher unbekannte Aussage eines Hausarztes Anlass zur erneuten Prüfung. Einige Wochen vor ihrem Tod hätte Van den Hoogen diesen Arzt gebeten, ihr etwas vom Hals zu schneiden. Aber laut Arzt gab es nichts in ihrem Hals zu schneiden.

B. wirft Polizei und Justiz Tunnelblick vor

B. sei bei der Urteilsverkündung nicht dabei gewesen, weil es ihm zu schwer gewesen wäre, schreibt er Brabants Dagblad. Vor zwei Wochen forderte die Justiz das Arnheimer Gericht auf, ihn freizusprechen. „Äußerst schmerzhaft“, nannte der Staatsanwalt den Fall. B. war damals bei der Verhandlung dabei und sagte, der Fall habe ihn „lebenslang gezeichnet“. Er glaubt, dass sich Polizei und Justiz vom „Tunnelblick“ leiten lassen. „Mein Leben ist mir genommen worden“, sagte B. emotional überwältigt.

Das erzählte seine Familie nach dem Freispruch Brabanter Dagblad: „Als Mensch wurde Rob nicht gehört, gesehen und nicht geglaubt. Hätte man über seine Krankheit hinausgesehen, wäre eine andere Person klar geworden.“ Die Familie hofft, dass auch die Familie seiner verstorbenen Freundin etwas Ruhe bekommt. „Zu wissen, dass ihr Verlust in dieser unwahrscheinlichen Geschichte auch eine große Traurigkeit ist.“

Außerdem wurde Anwalt Pieter van der Kruijs gedankt. Er hat jahrelang versucht, den Fall wieder vor Gericht zu bringen. Im Jahr 2018 reichte der Generalanwalt einen Überprüfungsantrag beim Obersten Gerichtshof ein, dem schließlich stattgegeben wurde.

Der Fall reiht sich ein in eine Reihe notorischer Justizirrtümer wie den Mordfall Schiedammer Park, den Mordfall Putten und den Fall Lucia de Berk.

Denken Sie an Selbstmord? Du bist nicht alleine. Kontakt 113 Suizidprävention unter www.113.nl oder rufen Sie 113 (Ortstarif) oder 0800-0113 (kostenlos) an.

nn-allgemeines