„Soziale Verantwortung bei der Aufnahme von Asylbewerbern“
Die Gemeinde betont, dass sie eine gesellschaftliche Verantwortung für die Unterbringung von Asylbewerbern habe. Nach eigenen Angaben hat die Gemeinde die Belange und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Der Richter ist sich der Verantwortung bewusst, die die Gemeinde empfindet, entscheidet aber dennoch zugunsten der Anwohner.
„Auch in solchen Fällen dürfen die Interessen der unmittelbaren Bewohner nicht außer Acht gelassen werden“, sagt er das Gericht.