Bis auf Weiteres soll es für einen Richter möglich bleiben, ein Zwangsgeld gegen die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) zu verhängen, wenn die Behörde in einem Asylverfahren nicht rechtzeitig eine Entscheidung trifft. Das entschied das Gericht in Gelderland am Freitag in einem Fall, der von einem Asylbewerber eingereicht wurde.
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