Richter findet Flächenverbot A12 für Klimaaktivisten nur teilweise gerechtfertigt | Innere

Richter findet Flaechenverbot A12 fuer Klimaaktivisten nur teilweise gerechtfertigt

Das Gericht in Den Haag stimmt dem gegen acht Klimaaktivisten verhängten Flächenverbot nur teilweise zu. Sie erhielten diese, nachdem sie am 28. Januar zur Sperrung der Utrechtsebaan auf der A12 aufgerufen hatten.

Drei der acht Aktivisten hatten zuvor noch nie zu einer solchen Blockade aufgerufen. „Sie hatten zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht die öffentliche Ordnung gestört und das Gebietsverbot kann daher in ihrem Fall nicht aufrechterhalten werden“, so das Gericht.

Die fünf anderen taten es. Diese Blockaden fanden vor der Aktion am 28. Januar statt. Der Richter stimmt daher zu, dass diese Aktivisten die A12 für eine Weile nicht betreten dürfen. Eine Einschränkung des Demonstrationsrechts ist hier erlaubt, weil sonst die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Aber der Richter glaubt nicht, dass die Aktivisten auch aus der unmittelbaren Umgebung der Utrechtsebaan verbannt wurden.

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