Defekter Bildschirm spielte dabei keine Rolle
Die Angehörigen gaben außerdem an, dass keine angemessenen Maßnahmen ergriffen werden könnten, da der Bildschirm des Fahrers defekt sei. Nach Ansicht des Richters spielte dies keine nennenswerte Rolle. Der Richter versteht, dass die Angehörigen Genugtuung und Anerkennung für den Angriff und die Folgen verlangen, sagte aber, dass die Forderung nach Entschädigung dies nicht leisten könne.
Der Anwalt der Hinterbliebenen sagt, seine Mandanten seien wütend, enttäuscht und traurig über das Urteil. Es ist noch nicht klar, ob sie Berufung einlegen werden.
Bei dem Straßenbahnangriff im Jahr 2019 wurden vier Menschen getötet und mehrere weitere verletzt. T. wurde wegen des Angriffs zu lebenslanger Haft verurteilt.