Die Identifizierung von Terroristen durch die Analyse ihrer Online-Aktivitäten ist ein Ansatz, der manchmal im Widerspruch zum Völkerrecht steht, insbesondere wenn das Ergebnis tödlich ist. A Studie hat dieses problematische rechtliche und ethische Problem dokumentiert.
Heutzutage hinterlässt praktisch jeder Fußabdrücke in der digitalen Welt. Terroristen sind keine Ausnahme. Geheimdienste haben dies schon vor langer Zeit nach den Anschlägen vom 11. September erkannt – vor Facebook und sogar vor Myspace, als Foren im Internet dominierten und Mobiltelefone noch in den Kinderschuhen steckten. Die Vereinigten Staaten nutzten diesen digitalen Glücksfall in großem Umfang, um Mitglieder von Al-Qaida aufzuspüren, und andere Länder folgten bald diesem Beispiel.
Seitdem ist die Social Network Analysis (SNA) zu einem unverzichtbaren Werkzeug im digitalen Tracking geworden. Es wird sowohl zur Ergreifung lokaler krimineller Gruppen als auch zur Verfolgung von Terroristen in Kriegsländern eingesetzt. SNA wird auch bei Militäreinsätzen eingesetzt, die gezielt darauf abzielen, mutmaßliche Mitglieder terroristischer Organisationen zu töten, beispielsweise durch Drohnenangriffe.
Ein Team aus Juristen und Soziologen der Universität Genf hat gezeigt, dass ein solcher präventiver Einsatz schwerwiegende Fragen im Völkerrecht aufwirft und wahrscheinlich zu einer erheblichen Anzahl von Fehlern führt.
Ihre Studie, die kürzlich in der veröffentlicht wurde Zeitschrift für Konflikt- und Sicherheitsrechtist der erste, der soziologische Methodik mit juristischer Analyse verbindet. Durch die Analyse einer Reihe von Berichten und wissenschaftlichen Artikeln von Historikern, Anwälten und Journalisten ermittelte das Team, wie oft SNA bei Antiterroreinsätzen eingesetzt wird, wie es eingesetzt wird und zu welchen Zwecken.
Dies sind Fragen, die oft durch die mangelnde Transparenz der Streitkräfte vereitelt werden, insbesondere wenn es um Kriegssituationen wie in Syrien oder Afghanistan geht.
Der Kontakt mit Terroristen macht Sie nicht auch zum Terroristen
Seit dem 11. September 2001 werden Anti-Terror-Einsätze aus rechtlicher Sicht häufig in internationale Konflikte eingeordnet. Doch wie Michael Moncrieff, Hauptautor der Studie, betont, unterscheidet sich der Kampf gegen Al-Qaida in Afghanistan oder Daesh in Syrien von einem traditionellen Konflikt. „Im Russland-Ukraine-Krieg gibt es eine klare Unterscheidung zwischen den Kombattanten – Sie wissen, wer wer ist. Im Krieg gegen den Terrorismus ist das viel weniger klar.“
In Konfliktsituationen besteht jedoch die Forderung des humanitären Völkerrechts, dass Sie wissen müssen, mit wem Sie es zu tun haben. Vor allem, wenn Sie beabsichtigen, sie zu beseitigen. Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen kämpfenden Kräften, die aus rechtlicher Sicht die einzigen legitimen Angriffsziele sind, und allen anderen.
De facto „erfüllen einige Gruppen, die als Terroristen gelten, die Kriterien für ‚organisierte bewaffnete Gruppen‘“, erklärt der Co-Autor der Studie, Pavle Kilibarda. „Sie können daher davon ausgegangen werden, dass sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind und als legitime Ziele im Sinne des humanitären Völkerrechts gelten.“
Aber wenn eine Person einer terroristischen Vereinigung angehört, ist sie dann automatisch ein Kombattant – selbst wenn sie beispielsweise nicht direkt an Feindseligkeiten beteiligt ist? Wie bestimmen Sie außerdem, was eine Zugehörigkeit ausmacht?
Das sind heikle Fragen, zumal die Informationen vor Ort häufig wenig über Anti-Terror-Kampagnen enthalten. Die Aufgabe von SNA besteht häufig darin, genau diesen Informationsmangel auszugleichen. Im Großen und Ganzen wird die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Gruppe durch die Art der Beziehung (Familie, Freund, Bekannter) oder durch die Häufigkeit des Kontakts mit einem bestimmten bekannten oder mutmaßlichen Terroristen bestimmt.
Die Autoren sind der Ansicht, dass solche Nähekriterien aus rechtlicher Sicht nicht ausreichen, um eine Person zu belasten. „Selbst wenn jemand wiederholt Online-Kontakt mit einem Terroristen hatte, heißt das nicht unbedingt, dass er Mitglied der Gruppe ist“, glaubt Moncrieff.
Drohnenangriffe basieren ausschließlich auf digitalen Spuren
Der Einsatz von SNA ist insbesondere dann problematisch, wenn er das einzige Kriterium ist, auf dem Einsätze zur Tötung von Terroristen basieren. „Es ist eine ganz andere Situation als bei strafrechtlichen Ermittlungen, bei denen SNA zur Identifizierung von Verdächtigen eingesetzt werden kann, bevor diese befragt und ihre Schuld festgestellt werden“, erklärt Moncrieff. „Ein Drohnenangriff ist von Natur aus endgültig und unumkehrbar.“
Dem Forscher zufolge deuten Zeugenberichte eher darauf hin, dass solche Fehler insbesondere in Afghanistan relativ häufig vorgekommen seien. Obwohl die Streitkräfte bei ihren Einsätzen selten transparent sind, deuten zahlreiche Indikatoren darauf hin, dass SNA in großem Umfang bei Anti-Terror-Operationen eingesetzt wird.
Laut einigen Experten vor Ort sind 90 % der Drohnenangriffe zumindest teilweise das Ergebnis von Analysen sozialer Netzwerke. In ähnlicher Weise deuten Zeugenaussagen aus mehreren unabhängigen Studien darauf hin, dass es oft sehr wenig braucht, um eine Person als Terrorist zu bezeichnen und zu eliminieren. Amerikanische Veteranen des Afghanistan-Konflikts berichten beispielsweise, dass Menschen allein deshalb ins Visier genommen wurden, weil sie sich in Begleitung eines Terroristen befanden.
Allerdings glaubt Moncrieff nicht, dass dies bedeutet, dass SNA als Waffe im Kampf gegen den Terrorismus verboten werden sollte. „Es kann sehr hilfreich sein, die organisatorischen Merkmale terroristischer Gruppen zu verstehen, vorauszusehen, was sie tun werden, und festzustellen, wer mit wem zusammenarbeitet.“
Die Nutzung vor Ort deutet jedoch darauf hin, dass es häufig eingesetzt wird, um die Zugehörigkeit von Einzelpersonen zu Gruppen auf der Grundlage der Nähe zu bestimmen. Manchmal reicht ein einfacher Online-Austausch aus. „Aus diesem Grund sollte SNA niemals das primäre oder sogar das einzige Instrument sein, das bei Entscheidungen eingesetzt wird, die so unumkehrbar sind wie die physische Eliminierung.“
Mehr Informationen:
Michael Moncrieff et al., Analyse sozialer Netzwerke und Terrorismusbekämpfung: ein zweischneidiges Schwert für das humanitäre Völkerrecht, Zeitschrift für Konflikt- und Sicherheitsrecht (2024). DOI: 10.1093/jcsl/krae002