Pakistans oberstes Wahlgremium stellt Bemerkungen des Obersten Gerichtshofs zum Fall des Wahlsymbols in Frage | Weltnachrichten

Pakistans oberstes Wahlgremium stellt Bemerkungen des Obersten Gerichtshofs zum Fall
ISLAMABAD: Pakistans Spitze Wahlgremium hat beschlossen, einen Antrag in Lahore einzureichen Oberstes Gericht versucht, das Gericht zu streichen Bemerkungen dagegen im Urteil im Zusammenhang mit dem Wahlsymbol-Fall, hieß es in einem Medienbericht am Samstag. Pakistan Am 8. Februar sollen Parlamentswahlen abgehalten werden.
Eine fünfköpfige Gruppe der pakistanischen Wahlkommission (ECP) erließ die Anordnung, nachdem sie eine Anhörung (zu dieser Angelegenheit) durchgeführt und die Anordnung des Obersten Gerichtshofs von Lahore (LHC) vom 17. Januar überprüft hatte, berichtete die Zeitung The News International.
Die Zeitung bezeichnete es als „einen ungewöhnlichen Schritt“ und sagte: „Die ECP hat beschlossen, beim LHC einen zivilrechtlichen Antrag einzureichen, um die Bemerkungen des Gerichts gegen die Kommission im Urteil im Fall des Wahlsymbols zu streichen.“
Zuvor hatte die Bahawalpur-Bank des LHC als Reaktion auf schriftliche Petitionen, die eine Änderung der Wahlsymbole forderten, die Wahlkommission und einen Wahlleiter dafür kritisiert, gegen das Gesetz verstoßen und ihre Pflichten nicht entsprechend erfüllt zu haben.
Das Gericht habe Mitteilungen an mehrere Beamte gerichtet, darunter an den obersten Wahlkommissar von Pakistan und den Provinzwahlkommissar von Punjab, heißt es in der Zeitung und fügte hinzu, dass die ECP mit dem zivilrechtlichen Antrag darauf abzielt, diese Bemerkungen zu löschen.
Im Falle einer Ablehnung beabsichtigt die ECP, sich an ein höheres Forum zu wenden.
„In der Anordnung des ECP wurden Teile der Anordnung des LHC wiedergegeben und die Bemerkungen des Gerichts gegen die Kommission und ihre Beamten hervorgehoben. In der Anordnung wurde hervorgehoben, dass sich die ECP ihrer verfassungsmäßigen Pflichten bewusst ist und diese pünktlich erfüllt. Es wurde betont, dass die Bemerkungen des ehrenwerten Gerichts dies sind.“ unbegründet und daher hat die ECP beschlossen, ihre Entfernung zu beantragen“, hieß es weiter.

toi-allgemeines