NEU-DELHI: Ein Gericht in Pakistan hat den ehemaligen Premierminister freigesprochen Imran Khan in zwei Fällen im Zusammenhang mit den Unruhen vom 9. Mai unter Berufung auf unzureichende Beweise.
Khans Anhänger, Mitglieder der pakistanischen Partei Tehreek-e-Insaf (PTI), waren nach seiner Festnahme in einem mutmaßlichen Korruptionsfall an der Zerstörung öffentlichen Eigentums, darunter sensibler Armeeeinrichtungen, beteiligt.
Der Freispruch wurde von Richter Umar Shabbir vom Bezirks- und Sitzungsgericht Islamabad ausgesprochen. In seinem Urteil hieß es: „Wegen unzureichender Beweise, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, wurde der PTI-Gründer freigesprochen.“
Am 15. Mai wurde Khan auch in zwei anderen Fällen im Zusammenhang mit den Vorfällen vom 9. Mai freigesprochen. Der Richter Sahib Bilal gab Khans Einspruch statt, in dem er diese Fälle anfocht, die bei der Khanna-Polizeistation in Islamabad eingereicht worden waren. Diese Fälle betrafen den langen Marsch und die Verletzung von Artikel 144.
Nach Khans Verhaftung verwüsteten zahlreiche seiner Anhänger und PTI-Mitarbeiter mehrere Militäreinrichtungen. Zu den Zielen gehörten das Jinnah House (Haus des Korpskommandanten von Lahore), der Luftwaffenstützpunkt Mianwali und das ISI-Gebäude in Faisalabad. Zum ersten Mal wurde auch das Armeehauptquartier (GHQ) in Rawalpindi vom Mob angegriffen.
Trotz dieser Freisprüche sind gegen Khan, der im Hochsicherheitsgefängnis Adiala in Rawalpindi festgehalten wird, zahlreiche Vorwürfe im Zusammenhang mit der Gewalt anhängig, die nach seiner Verhaftung ausbrach.
(Mit Agenturbeiträgen)
Khans Anhänger, Mitglieder der pakistanischen Partei Tehreek-e-Insaf (PTI), waren nach seiner Festnahme in einem mutmaßlichen Korruptionsfall an der Zerstörung öffentlichen Eigentums, darunter sensibler Armeeeinrichtungen, beteiligt.
Der Freispruch wurde von Richter Umar Shabbir vom Bezirks- und Sitzungsgericht Islamabad ausgesprochen. In seinem Urteil hieß es: „Wegen unzureichender Beweise, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt hat, wurde der PTI-Gründer freigesprochen.“
Am 15. Mai wurde Khan auch in zwei anderen Fällen im Zusammenhang mit den Vorfällen vom 9. Mai freigesprochen. Der Richter Sahib Bilal gab Khans Einspruch statt, in dem er diese Fälle anfocht, die bei der Khanna-Polizeistation in Islamabad eingereicht worden waren. Diese Fälle betrafen den langen Marsch und die Verletzung von Artikel 144.
Nach Khans Verhaftung verwüsteten zahlreiche seiner Anhänger und PTI-Mitarbeiter mehrere Militäreinrichtungen. Zu den Zielen gehörten das Jinnah House (Haus des Korpskommandanten von Lahore), der Luftwaffenstützpunkt Mianwali und das ISI-Gebäude in Faisalabad. Zum ersten Mal wurde auch das Armeehauptquartier (GHQ) in Rawalpindi vom Mob angegriffen.
Trotz dieser Freisprüche sind gegen Khan, der im Hochsicherheitsgefängnis Adiala in Rawalpindi festgehalten wird, zahlreiche Vorwürfe im Zusammenhang mit der Gewalt anhängig, die nach seiner Verhaftung ausbrach.
(Mit Agenturbeiträgen)