Die Justiz forderte am Dienstag Haftstrafen von bis zu zwanzig Jahren gegen drei Schwiegereltern des ermordeten Jan Elzinga. Die Staatsanwaltschaft (OM) ist überzeugt, den sogenannten „Schwimmbadmord“ angeordnet zu haben.
Die 40-jährige Elzinga wurde 2012 in einem Schwimmbad im Groninger Dorf Marum von Pascal E. erschossen. Die Anweisungen kamen von Willem P. 2014 wurden die Männer zu 15 bzw. 20 Jahren Gefängnis verurteilt.
P. machte im Gefängnis einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und wurde Kronzeugin. Als Gegenleistung für eine kürzere Strafe erzählte er, dass Elzingas Freundin, ihr Bruder und ihre Mutter den Mord geplant hätten. Laut P. Elzingas Familie wollte sie ihn loswerden, weil er seine Freundin missbraucht hatte.
Schutter E. sprach bereits 2012 von einer Verschwörung innerhalb der Schwiegereltern. Doch die Staatsanwaltschaft sah damals zu wenig Beweise. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es jetzt. Dies betrifft unter anderem Telefongespräche, die 2021 abgehört wurden, und Textnachrichten zwischen den Familienmitgliedern aus dem Jahr 2012. Diese Kommunikation wurde im vergangenen Jahr gefunden.
Der Beamte fordert zwanzig Jahre Haft gegen den Bruder, den 40-jährigen Marcel H. aus Nieuw-Roden, und Elzingas 43-jährige Freundin Monique H. aus Hollandscheveld. Sie hätten die größte Rolle dabei gespielt, eine „kaltblütige Liquidation“ zu provozieren.
Gegen die 60-jährige Mutter Jacoba van der L. aus Roden und den 57-jährigen Johan L. aus Kampen wurden 17 Jahre gefordert. Laut OM war Johan L. das Bindeglied zur Familie. P. besorgte die Schusswaffe.
Die Schwiegereltern bezeichnen den Kronzeugen als unzuverlässig und bestreiten jede Beteiligung. Am Donnerstag und Freitag haben die Anwälte das Wort.