Oberstes EU-Gericht zu Google muss „offensichtlich unrichtige“ Daten entfernen

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Alphabet Einheit Google müssen Daten aus Online-Suchergebnissen entfernen, wenn Benutzer nachweisen können, dass sie ungenau sind, Europasagte das oberste Gericht. Befürworter der Meinungsfreiheit und Befürworter von Datenschutzrechten haben sich in den letzten Jahren über das „Recht der Menschen auf Vergessenwerden“ im Internet gestritten, was bedeutet, dass sie in der Lage sein sollten, ihre digitalen Spuren aus dem Internet zu entfernen.

Der Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) betraf zwei Führungskräfte einer Gruppe von Investmentgesellschaften, die Google aufgefordert hatten, Suchergebnisse zu entfernen, in denen ihre Namen mit bestimmten Artikeln verknüpft waren, in denen das Anlagemodell der Gruppe kritisiert wurde. Sie wollten auch, dass Google Thumbnail-Fotos von ihnen aus den Suchergebnissen entfernt. Das Unternehmen lehnte die Anfragen mit der Begründung ab, es wisse nicht, ob die Informationen in den Artikeln korrekt seien oder nicht.

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Ein deutsches Gericht ersuchte daraufhin den EuGH um Rat zur Abwägung zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Information. „Der Betreiber einer Suchmaschine muss Informationen, die in den referenzierten Inhalten gefunden wurden, dereferenzieren, wenn die Person, die die Dereferenzierung beantragt, nachweist, dass diese Informationen offensichtlich unrichtig sind“, sagte der Gerichtshof der Europäischen Union. Um eine übermäßige Belastung der Nutzer zu vermeiden, sagten die Richter, dass ein solcher Beweis nicht aus einer gerichtlichen Entscheidung gegen Website-Herausgeber stammen muss und dass die Nutzer nur Beweise vorlegen müssen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können. Google sagte, dass die betreffenden Links und Thumbnails nicht mehr über die Websuche und die Bildsuche verfügbar seien und dass die Inhalte lange Zeit offline gewesen seien. „Seit 2014 haben wir hart daran gearbeitet, das Recht auf Vergessenwerden in Europa umzusetzen und eine vernünftige Balance zwischen dem Recht der Menschen auf Zugang zu Informationen und der Privatsphäre zu finden“, sagte ein Sprecher. Dasselbe Gericht verankerte 2014 das Recht auf Vergessenwerden und sagte, dass Menschen Suchmaschinen wie Google bitten könnten, unzureichende oder irrelevante Informationen aus Webergebnissen zu entfernen, die bei Suchanfragen nach ihrem Namen erscheinen. Das Urteil ging wegweisenden EU-Datenschutzvorschriften voraus, die 2018 in Kraft traten und besagen, dass das Recht auf Vergessenwerden ausgeschlossen ist, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Ausübung des Rechts auf Information erforderlich ist.


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