Oberster Gerichtshof weist Vorwurf zurück, Biden-Regierung habe Social-Media-Unternehmen unter Druck gesetzt, Falschinformationen zu entfernen

Der Oberste Gerichtshof am Mittwoch abgelehnt eine von den Republikanern angeführte Herausforderung an die Kommunikation der Biden-Regierung mit Social-Media-Unternehmen, um Online-Desinformationen zu Themen im Zusammenhang mit COVID-19 und der Wahl 2020 zu bekämpfen.

Die republikanischen Generalstaatsanwälte in Louisiana und Missouri hatten zusammen mit fünf Social-Media-Nutzern die Klage im Jahr 2022 eingereicht und behaupteten, die Regierung habe Social-Media-Plattformen rechtswidrig gezwungen, Inhalte zu entfernen oder herabzustufen. In der Klage hieß es, das Weiße Haus habe versucht, Informationen im Zusammenhang mit COVID-19 und der letzten Präsidentschaftswahl zu zensieren. Ziel der Klage war es, den Obersten Gerichtshof dazu zu bringen, Beschränkungen für die Art und Weise festzulegen, wie die Regierung mit Social-Media-Plattformen kommunizieren darf.

Mit 6 zu 3 Stimmen entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Kläger weder das Recht noch die Befugnis hätten, zu klagen. Damit wurde die Entscheidung eines Untergerichts aufgehoben, wonach Bundesbeamte wahrscheinlich gegen den Ersten Verfassungszusatz verstoßen hätten.

„Die Kläger, ohne dass es einen konkreten Zusammenhang zwischen ihren Verletzungen und dem Verhalten der Beklagten gibt, bitten uns, die jahrelange Kommunikation zwischen Dutzenden von Bundesbeamten in verschiedenen Behörden, mit verschiedenen Social-Media-Plattformen und zu verschiedenen Themen zu überprüfen“, schrieb Richterin Amy Coney Barrett. „Die ständige Doktrin dieses Gerichts hindert uns daran, ‚Rechtsbefugnisse auszuüben‘.[ing such] allgemeine rechtliche Aufsicht über die anderen Regierungszweige.“

Die Richter Samuel Alito, Neil Gorsuch und Clarence Thomas waren anderer Meinung.

In einem abweichenden Votum schrieb Richter Samuel Alito, dass die Mehrheit sich „ungerechtfertigterweise weigert, sich mit dieser ernsten Bedrohung des Ersten Verfassungszusatzes auseinanderzusetzen“.

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