Der Oberster Gerichtshof von Indien hat das entschieden Apple Indien ist nicht zur Nachverfolgung verpflichtet gestohlene iPhones mit ihren eindeutige Identitätsnummern. Laut einem Bericht von Live Law hebt diese Entscheidung eine frühere Richtlinie der Odisha State Consumer Commission auf, die diese Verantwortung Apple übertragen hatte.
Dem Bericht zufolge hatte ein Verbraucher in Odisha einen gekauft iPhone mit Diebstahlversicherung und meldete es sowohl der Polizei als auch dem Diebstahl Apfel Indien. Der Verbraucher erwartete, dass Apple Maßnahmen ergreifen und das Gerät verfolgen würde, aber Apple war nicht dazu verpflichtet. Der Verbraucher reichte eine Beschwerde ein, die zu einem Urteil des Bezirksverbraucherforums zu seinen Gunsten führte. Gegen die Entscheidung des District Consumer Forum legte Apple jedoch Berufung ein.
In seiner Entscheidung erklärte das Verbraucherforum, dass Apple als Hersteller verpflichtet sei, die eindeutige Kennung des Telefons zu verwenden, um seinen Standort zu verfolgen. Apple sprach sich jedoch dagegen aus, als Strafverfolgungsbehörde gezwungen zu werden, und legte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein.
Dem Bericht zufolge hatte ein Verbraucher in Odisha einen gekauft iPhone mit Diebstahlversicherung und meldete es sowohl der Polizei als auch dem Diebstahl Apfel Indien. Der Verbraucher erwartete, dass Apple Maßnahmen ergreifen und das Gerät verfolgen würde, aber Apple war nicht dazu verpflichtet. Der Verbraucher reichte eine Beschwerde ein, die zu einem Urteil des Bezirksverbraucherforums zu seinen Gunsten führte. Gegen die Entscheidung des District Consumer Forum legte Apple jedoch Berufung ein.
In seiner Entscheidung erklärte das Verbraucherforum, dass Apple als Hersteller verpflichtet sei, die eindeutige Kennung des Telefons zu verwenden, um seinen Standort zu verfolgen. Apple sprach sich jedoch dagegen aus, als Strafverfolgungsbehörde gezwungen zu werden, und legte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein.
Was tat der
Der Oberste Gerichtshof erkannte die Entschädigung von Apple an den Verbraucher an und stellte sich letztendlich auf die Seite des Unternehmens. Das Gericht stellte fest, dass die Aufforderung, gestohlene Telefone aufzuspüren, eine „ungerechtfertigte Beobachtung“ sei und nicht zu ihrer Verantwortung gehöre. Das Oberste Gericht ordnete die Streichung des umstrittenen Absatzes aus der Anordnung der Staatskommission an und stellte damit die Grenzen der Verpflichtungen von Unternehmen in solchen Situationen klar.