Neuseeland erlaubt Auslieferung an China — World

Neuseeland erlaubt Auslieferung an China — World

Peking hat im Fall eines in China des Mordes angeklagten Mannes genügend Garantien für ein faires Verfahren gegeben, hat Neuseelands oberstes Gericht entschieden

Der Oberste Gerichtshof Neuseelands hat am Mittwoch entschieden, dass China ihm ausreichende Zusicherungen geben konnte, dass ein Verdächtiger in einem Mordfall, den es ausliefern möchte, ein faires Verfahren erwartet und nicht gefoltert wird. Ein in Neuseeland lebender Mann wurde beschuldigt, vor mehr als einem Jahrzehnt eine Frau in China getötet zu haben ein schweres Verbrechen“, so das Gericht. Neuseeland hat kein förmliches Auslieferungsabkommen mit Peking und hat noch nie Verdächtige an China ausgeliefert. Es hat auch sein Auslieferungsabkommen mit Hongkong im Jahr 2020 ausgesetzt. Der Verdächtige in dem Fall ist ein südkoreanischer Staatsbürger, identifiziert als Kyung Yup Kim, der vor mehr als 30 Jahren zusammen mit seiner Familie im Alter von 14 Jahren nach Neuseeland gezogen ist. Er ist es beschuldigt, 2009 eine Kellnerin und Sexarbeiterin in Shanghai getötet zu haben, als er nach China reiste, um seine damalige Freundin zu besuchen. Kim wurde 2011 festgenommen, als Peking seine Auslieferung beantragte, und verbrachte mehr als fünf Jahre sowie weitere drei Jahre in Untersuchungshaft in Neuseeland Jahre unter elektronischer Überwachung und wurde damit effektiv zum dienstältesten Gefangenen im modernen Neuseeland, der noch keinem Gerichtsverfahren gegenüberstand. Kim selbst behauptet, er sei unschuldig, während seine Anwälte planen, seine Auslieferung zu verhindern, indem sie eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss einreichen. Sie planen auch, eine neue gerichtliche Überprüfung einzureichen, die auf den schlechten Gesundheitszustand ihres Mandanten hinweist, der schwere Depressionen, einen kleinen Gehirntumor sowie Leber- und Nierenerkrankungen umfasst. Die Anwälte argumentieren auch, dass das neuseeländische Konsulat in Shanghai trotz Pekings Zusicherungen, dass Kim in Shanghai in Gewahrsam genommen und möglicherweise auch dort seine Strafe verbüßen wird, in diesem Fall nicht ausreichend überwacht werden kann, wenn er für schuldig befunden wird. Medienberichten zufolge dürften die Mitarbeiter des Konsulats ihn mindestens jeden zweiten Tag vor seinem Prozess und zu anderen Zeiten auf Anfrage besuchen. Die neuseeländischen Gerichte haben zuvor Kims Auslieferung unter Berufung auf die Gefahr von Folter und kein faires Verfahren blockiert. Am Mittwoch entschied der Oberste Gerichtshof mit 3 zu 2 zugunsten seiner Auslieferung, wobei zwei Richter sich zurückzogen, weil sie zuvor am Berufungsgericht gesessen hatten, das gegen Kims Auslieferung entschieden hatte. Sollten die Berufungen von Kims Anwälten erfolglos bleiben, würde seine Auslieferung bei New liegen Seelands Justizminister Kris Faafoi, der sich bisher nicht zu dem Thema geäußert hat.

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