Neben dem Schießen im Notfall darf die Polizei auch auf Festnahme schießen | JETZT

Neben dem Schiessen im Notfall darf die Polizei auch auf

Ein Agent schoss am Dienstagabend gezielt auf einen Bauernprotest in der Nähe von Heerenveen. Aufständische Bauern versuchten laut Polizei, mit Traktoren in Beamte und Dienstwagen zu fahren. Bei Beweisen kann die Polizei Verdächtige ins Visier nehmen. Im Notfall, aber auch um jemanden festzunehmen, wenn er oder sie flieht. Obwohl das Schießen auf ein fahrendes Fahrzeug selten effektiv ist, sagt der Polizeiwissenschaftler Jaap Timmer von der VU-Universität Amsterdam.

In den sozialen Medien verbreitetes Filmmaterial zeigt einen Traktorfahrer, der sich von Polizeiautos entfernt, woraufhin ein Beamter gezielt auf das Fahrzeug schießt. Was genau passiert ist, wird das Landeskriminalamt untersuchen. Die Bilder zeigen also nicht, dass der Traktor in die Polizei gefahren ist, aber das könnte zum Beispiel vor der Aufnahme passiert sein. Wir wissen es einfach noch nicht.

„Wenn Traktoren tatsächlich auf Beamte auffahren, ist das versuchter Totschlag“, sagt Timmer. Ein schweres Gewaltverbrechen, das der Polizei die Befugnis gibt, jemanden mit Gewalt festzunehmen. „Wenn der Grund für die Festnahme ein schweres Gewaltverbrechen ist, kann es rechtmäßig sein, dafür zu schießen“, sagte Timmer.

„Es geht hier also nicht um Selbstverteidigung durch die Polizei“, so der Polizeiwissenschaftler weiter. „Es ist eine Aufgabe der Polizei, Verdächtige festzunehmen. Gerade wenn jemand kein Nummernschild hat, was bei den Traktoren manchmal der Fall ist, kann es im Nachhinein schwierig sein, jemanden aufzuspüren.“

Otto Adang ist berufener Professor für Sicherheit und kollektives Verhalten an der Universität Groningen und arbeitet auch für die Polizeiakademie. Er stimmt zu, dass die Polizei nicht nur im Notfall schießen darf, sondern auch zur Festnahme eines schweren Vergehens. Er fügt hinzu: „Was wir natürlich nicht wissen, ist, ob der Beamte beabsichtigte, den Traktor oder den Fahrer des Traktors zu erschießen.“

Das Schießen auf ein fahrendes Fahrzeug lohnt sich selten

Angenommen, die Polizei schießt nicht aus Not, sondern um den Fahrer zu verhaften. Dann ist die Frage, ob Kugeln wirksam sind. „Ein Abzug hält nicht von Kugeln ab“, sagt Timmer. Laut Adang scheint das auch kein logischer Schritt zu sein. „Beispielsweise kann ein Auto weiterfahren, wenn ein Reifen geplatzt ist, und das gilt umso mehr für einen Traktor.“

„Es führt fast nie dazu, dass jemand das Fahren anhält, nachdem er angeschossen wurde“, fährt Timmer fort. Etwa fünfzig Mal im Jahr passiert es, dass die Polizei auf ein fahrendes Fahrzeug schießt, und ihm ist kein Fall bekannt, in dem das zum gewünschten Ergebnis geführt hätte.

Es sind auch ernsthafte Risiken damit verbunden: Die Kugeln können abprallen und Unbeteiligte treffen. Und wenn eine Kugel in das Fahrzeug eindringt, besteht eine gute Chance, dass ein Fahrer in den Oberkörper getroffen wird. Wenn ein Verdächtiger wegläuft, zielt die Polizei auf die Beine, damit niemand in Lebensgefahr gerät.

Timmer kennt ein Beispiel von einem rasenden Auto mit einem angeschossenen Fahrer. „Lebensgefährlich. Außerdem gehen auch unschuldige Beifahrer Risiken ein.“

Polizisten schießen manchmal aus Ohnmacht

Timmer weiß, dass Beamte manchmal auch aus Ohnmacht auf Fahrzeuge schießen. „Der Schütze ist dann enttäuscht über eine gescheiterte Festnahme und sieht keine anderen Möglichkeiten. Wenn ein Beamter bereits Warnschüsse abgegeben hat, ist die Schwelle niedriger, die Waffe erneut einzusetzen.“

Schließlich entschied der leitende Beamte, dass das Schießen auf ein fahrendes Fahrzeug manchmal illegal, aber „menschlich verständlich“ sei. Ein Schießoffizier wird dafür in der Regel nicht verurteilt. „Es ist gut, dass dies untersucht wird, denn keine Situation ist wie die andere.“

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