Bei den Kommunalwahlen gilt in den Wahllokalen keine Mund-Nasen-Maskenpflicht und es besteht keine Notwendigkeit, 1,5 Meter Abstand zu halten, berichtet Ministerin Hanke Bruins Slot (Innere Angelegenheiten) in einem Schreiben an das Repräsentantenhaus. In den Wahllokalen werden weiterhin Hygiene- und Schutzmaßnahmen ergriffen.
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Mundschutz in Wahllokalen nicht mehr erforderlich, Abstandhalten aber möglich
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