Die Unterbringung von Zeitarbeitskräften in einem „normalen“ Haus wird derzeit kaum genutzt.
Dies geht aus einer Übersicht der Gemeinde hervor, die von der Fraktion RijnGouweLokaal als Reaktion auf einen Besetzungsfall auf dem Magerhorst angefordert wurde. Etwa sieben Wanderarbeiter waren hier in einer Maisonette untergebracht.
Nach Angaben der Gemeinde sind seit dem 1. Januar dieses Jahres vier Anfragen zur Raumvermietung eingegangen. Ein solcher Antrag ist wegen der Teilung des Hauses notwendig laut Bebauungsplan nicht zulässig. Der Bewerber für den Magerhorst zog seinen eigenen Antrag zurück weil die Gemeinde kein grünes Licht dafür geben würde.
Im Fall eines Gebäudes in Reijerskoop in Boskoop entschied die Gemeinde, den Antrag überhaupt nicht zu bearbeiten. Der Antragsteller hat nicht alle angeforderten Informationen vorgelegt. Die Gemeinde bearbeitet noch zwei weitere Anfragen in der Plutostraat und Frederik Hendrikstraat in Alphen.
Drei Unternehmer fragten auch, ob sie Wanderarbeiter in größerem Umfang in ihrem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb unterbringen könnten. Das war für den Bürgermeister ten Heuvelhofweg nicht machbar. Für die beiden anderen Orte, nämlich auf Halve Raak in Boskoop und Zuideinde in Aarlanderveen, wurde eine vorübergehende Wohngenehmigung erteilt.