Viele Mitarbeiter sind verpflichtet, am Tag nach Christi Himmelfahrt einen freien Tag zu nehmen, da der Betrieb an diesem Tag geschlossen bleibt. Aber was ist, wenn Sie ins Büro gehen wollen? „In vielen Fällen hat man Pech, insbesondere wenn es in den Anstellungsbedingungen so geregelt ist“, sagt Arbeitsrechtsanwalt Pascal Besselink vom Rechtsdienstleister DAS.
Arbeitgeber können zu einem arbeitsfreien Tag übergehen, wenn dies im Gesamtarbeitsvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag vereinbart wurde.
„Es ist beabsichtigt, dass ein Arbeitgeber dies Anfang des Jahres an die Belegschaft kommuniziert“, sagt Besselink.
Arbeitgeber können eine Anzahl von Tagen pro Jahr festlegen, an denen Arbeitnehmer verpflichtet sind, einen Tag freizunehmen. Das kann der Tag nach Christi Himmelfahrt sein, aber auch ein bestimmter Zeitraum, in dem das Unternehmen seine Pforten schließt, etwa in den Sommerferien.
„Diese Zwangsfreitage müssen dann in den Beschäftigungsbedingungen festgeschrieben werden“, sagt ein Sprecher des Arbeitgeberverbandes AWVN. „Das heißt, es sind Absprachen mit den Gewerkschaften oder dem Betriebsrat getroffen worden. Viele Arbeitgeber kriegen nichts hin, wenn andere Betriebe nicht da sind. Also bleiben sie an so einem Tag geschlossen.“
„Mitarbeiter, die noch zur Arbeit wollen, haben Pech“
Der Arbeitgeberverband sagt, dass Arbeitnehmer, die noch arbeiten wollen, Pech haben, wenn klare Absprachen getroffen wurden. „Dieser freie Tag wird abgeschrieben, auch wenn Sie sich entscheiden, trotzdem zur Arbeit zu gehen.“
Besselink betont auch, dass es wenig Sinn mache, zu widersprechen. „In einem solchen Fall wird ein Arbeitgeber den Betrieb nicht wirklich für eine Person öffnen. Arbeitnehmer können Widerspruch einlegen, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig angegeben hat, um welche Pflichttage es sich handelt. Dies wird selten oder nie gerichtlich verfolgt, aber formal ist es möglich, wenn der Betrieb hat sich verspätet.“
Es ist zunehmend möglich, dass Mitarbeiter bestimmte Urlaubstage tauschen. „Aber das muss auch im Tarifvertrag geregelt werden, zum Beispiel, dass sich jemand an einem islamischen Feiertag freinehmen kann. Außerdem ist eine Individualisierung auf Kollegial- oder Betriebsebene möglich.“
Im Durchschnitt haben wir jedes Jahr etwa 25 Urlaubstage in unserem Land. Unternehmen müssen laut AWVN verhindern, dass ein Urlaubsstau entsteht, wenn Mitarbeiter sich keine Auszeiten nehmen.