Millionen an Gesundheitsleistungen bleiben zurück, Anträge können noch in diesem Monat gestellt werden | JETZT

Millionen an Gesundheitsleistungen bleiben zurueck Antraege koennen noch in diesem

Hunderte Millionen Euro an Gesundheitsleistungen können verbleiben. Zu dieser Meinung kommt die Vergleichsseite Independer auf Basis von Daten der Steuerbehörden. Krankengeld für 2021 kann bis einschließlich 31. August beantragt werden, aber nicht alle Anspruchsberechtigten wissen oder tun dies.

Im Jahr 2021 insgesamt ca 5,3 Milliarden Euro an Gesundheitsleistungen, die an 4,7 Millionen Menschen gezahlt werden. Ein beachtlicher Betrag, aber nach Berechnungen von Independer dürften etwa 100 bis 500 Millionen Euro im Regal liegen bleiben, weil er nicht beantragt wird. Personen, die Anspruch auf Pflegegeld haben, können dies bis Ende dieses Monats tun.

Die Vergleichsseite stützt sich bei der Berechnung auf den letzten Bekannten Daten aus dem Jahr 2018. Demnach erhielt jeder zehnte Bezieher kein Krankenpflegegeld. Diese Zahlen entsprechen der aktuellen Situation. Bei einem durchschnittlichen Pflegegeld von 1.127 Euro im Jahr 2021 sind das rund 500 Millionen Euro.

„Der Betrag kann unter 500 Millionen liegen, weil es gerade Menschen mit einem geringen Zuschuss nicht sinnvoll erscheint, das Krankenpflegegeld zu beantragen. Es ist aber auch möglich, dass Menschen Anspruch auf einen hohen Betrag haben, es aber nicht wissen.“ dass Krankengeld existiert.“ , sagt Mirjam Prins, Pflegeexpertin bei Independer.

Wann haben Sie Anspruch auf Pflegegeld?

  • Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie Ihre eigene Krankenversicherung. Um Pflegegeld beantragen zu können, müssen Sie daher mindestens 18 Jahre alt und in den Niederlanden krankenversichert sein.
  • Sie sollten nicht zu viel Kapital auf Ihrem Bankkonto haben. 2021 nicht mehr als 118.479 Euro für Alleinstehende, 149.819 Euro, wenn Sie zusätzlich einen Zulagenpartner haben. 2022 beträgt diese Grenze 120.020 Euro (Einzelperson) bzw. 151.767 Euro (mit Zulagepartner).
  • Ihr Einkommen sollte nicht zu hoch sein. 2021 höchstens 31.138 Euro (Einzelperson) bzw. 39.979 Euro (mit Zulagenpartner). 2022 werden diese Beträge etwas höher liegen: 31.998 Euro und 40.944 Euro.

Jeder Zehnte beantragt kein Krankenpflegegeld

Die Regierung startete diesen Monat eine Kampagne, um die Aufmerksamkeit der Menschen auf ihr Recht auf Gesundheitsversorgung und Wohngeld zu lenken. Oft verändert sich die persönliche Situation der Menschen – Vollendung des 18. Lebensjahres, Pensionierung, Trennung oder Jobwechsel –, wodurch ihnen das Geld fehlt.

„Etwa 10 Prozent beantragen keinen Zuschlag. Wir versuchen, diesen Prozentsatz zu reduzieren“, sagt Nicole Reijnen, Sprecherin des Finanzministeriums. Der Grund, warum es nicht beantragt werde, werde geprüft, sagt sie.

„Die Gründe sind sehr unterschiedlich. Die Leute verstehen die Informationen nicht, sind Analphabeten, wissen nicht um die Möglichkeit oder vergessen, sie rechtzeitig anzufordern“, sagt sie. „Auch Selbständige beantragen die Zulagen nicht immer. Das hat alle möglichen Gründe, aber auch, weil sie Angst haben, dass sie zu viel verdienen und hinterher zurückzahlen müssen.“

Auch junge Leute sind eine bekannte Gruppe. In diesem Frühjahr zeigten Recherchen der Regierungsplattform Wijzer in Geldzaken, dass beispielsweise jungen Menschen Geld fehlt. Beispielsweise hatten 10 Prozent der befragten MBO-Studenten keine Gesundheitsleistungen beantragt.

Beantragen Sie die Zulagen selbst

Leistungen müssen Sie aktiv beantragen Meine Zulagen. Sie müssen sie auch stoppen, wenn Sie keinen Anspruch mehr darauf haben. „Beantragen Sie Wohngeld oder Krankenpflegegeld für 2021? Dann erhalten Sie 2022 automatisch eine Beihilfe. Prüfen Sie deshalb auch Ihre Angaben für 2022“, empfiehlt das Ministerium.

Ändert sich etwas an Ihrer persönlichen Situation – Sie bekommen zum Beispiel einen Job, bei dem Sie mehr verdienen – dann müssen Sie selbst prüfen, ob Sie noch Anspruch auf Beihilfe haben und sich abmelden. Auf der Website der Finanzbehörden können Sie a Testrechnung Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf (Krankenpflege-)Beihilfe haben.

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