Vor einigen Wochen drohte eine Anwaltskanzlei damit, den amerikanischen Social-Media-Giganten Meta und seinen wichtigsten Subunternehmer für die Moderation von Inhalten in Afrika, Sama, wegen angeblich unsicherer und unfairer Arbeitsbedingungen in dessen Drehkreuz in Kenia zu verklagen.
Die Anwaltskanzlei Nzili and Sumbi Advocates behauptete, Sama habe verschiedene Rechte ihrer kenianischen und internationalen Mitarbeiter verletzt, darunter auch die auf Gesundheit und Privatsphäre. Es wurden Forderungen gestellt, dass Meta und Sama sich an Kenias Arbeits-, Datenschutz- und Gesundheitsgesetze halten, einschließlich, dass sie ihren Moderatoren eine angemessene Versicherung für psychische Erkrankungen und eine bessere Entschädigung bieten.
In Gegenerwiderungen von Tech hat sich Meta von den Behauptungen distanziert. Sama, das seinen ehemaligen Angestellten Daniel Motaung entlassen haben soll, weil er 2019 einen Streik wegen schlechter Löhne und Arbeitsbedingungen angeführt hatte, hat ebenfalls jegliches Fehlverhalten bestritten.
„Das Arbeitsverhältnis Ihres Mandanten wurde wegen inakzeptabler Maßnahmen gegen Kollegen gekündigt, die ihre Sicherheit gefährdeten. Der Prozess, der zur Kündigung Ihres Kunden führte, war fair, klar und gut dokumentiert; Es gibt absolut keine Grundlage für die Behauptung, dass Ihr Mandant zu Unrecht aus dem Arbeitsverhältnis entlassen wurde. Ebenso gibt es keine Grundlage für die Behauptung, dass Ihr Mandant Anspruch auf Entschädigung hat“, heißt es in einem Brief, den Samas Anwälte Bowmans an Motaungs Anwalt Mercy Mutemi geschickt haben.
Die Anwaltskanzlei, die Motaung vertritt, hat nun damit gedroht, die Pläne zur Einreichung einer Klage fortzusetzen.
Die Probleme für Sama begannen, als eine Time-Story detailliert darlegte, wie das Unternehmen seine Moderatoren unter dem falschen Vorwand rekrutierte, dass sie Callcenter-Jobs annahmen. Die Content-Moderatoren, die von überall auf dem Kontinent angeheuert wurden, erfuhren laut der Geschichte erst von der Art ihrer Jobs, nachdem sie Arbeitsverträge unterzeichnet und in ihr Zentrum in Kenias Hauptstadt Nairobi gezogen waren.
Die Moderatoren sichten Social-Media-Beiträge auf allen Plattformen, einschließlich Facebook, um diejenigen zu entfernen, die Hass, Fehlinformationen und Gewalt verüben und aufrechterhalten. Zu den vielen Anforderungen, die Mitarbeiter einhalten müssen, gehört, die Art ihrer Arbeit nicht an Außenstehende weiterzugeben. Die Bezahlung der Inhaltsmoderatoren in Afrika, fügte der Artikel hinzu, sei weltweit die niedrigste. Sama, das sich als ethisches KI-Unternehmen profiliert, hat seit dem Exposé seine Löhne erhöht.
Motaungs Anwalt behauptete, Sama habe es versäumt, ihrem Mandanten und seinen Kollegen angemessene psychosoziale Unterstützung und Maßnahmen zur psychischen Gesundheit zu gewähren, einschließlich „ungeplanter Pausen nach Bedarf, insbesondere nach dem Kontakt mit grafischen Inhalten“. Die Produktivität der Mitarbeiter von Sama wurde angeblich auch mit der Software von Meta verfolgt – um die Bildschirmzeit und Bewegung der Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu messen. Sama gewährte ihnen „dreißig Minuten am Tag mit einem Wellnessberater“.
Meta sagte, es sei nicht in die Vereinbarung eingeweiht, die sein Subunternehmer mit Moutang getroffen habe.
„Daher bestand zwischen Meta und der Klägerin (Motaung) kein Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis, auf das sich ein Klagegrund stützen könnte. Daher kann keine Klage gegen Meta wegen irgendwelcher Rechte und/oder Pflichten erhoben werden, die angeblich dem Kläger in Bezug auf seine Anstellung bei Sama zustehen, da Meta nicht sein Arbeitgeber ist und nie war“, sagte Anjaarwalla & Khanna LLP, das Gesetz Firma, die Meta vertritt.
In unserem vorherigen Bericht sagte ein Meta-Sprecher zu Tech, dass sie regelmäßig Audits bei ihren Partnern durchführen und Prüfer ermutigen, Beschwerden zu erheben, wenn Probleme auftreten. Sie fügten hinzu: „Wir nehmen unsere Verantwortung gegenüber den Personen ernst, die Inhalte für Meta überprüfen, und verlangen von unseren Partnern branchenführende Bezahlung, Leistungen und Unterstützung.“